Radverkehr und Baustellen – (wie) geht das?
Der „Leitfaden Radverkehr an Baustellen – Frankfurt“ wurde veröffentlicht, er wird weitreichende Folgen für den Rad- und Fußverkehr in Frankfurt haben.
In Frankfurt wird bekanntlich an allen Ecken gebaut. Dadurch verändert sich nicht nur permanent das Stadtbild, auch die Baustellen selbst sollen künftig anders und einheitlicher aussehen. Der ADFC hatte immer wieder kritisiert, dass der Rad- und auch Fußverkehr bei vielen Baustellen schlicht vergessen oder ignoriert wurde. Mal wurden Radwege ersatzlos gesperrt und man strandete im Nirgendwo, mal fehlten geeignete Rampen und mal waren hilfsweise eingerichtete Wege für den Radverkehr in der Praxis nicht benutzbar. Im Zweifelsfall wurde der Radverkehr gerne auch mit einem Verkehrszeichen „Radverkehr verboten“ einfach ausgesperrt, an solchen Stellen sollte man sich am besten in Luft auflösen.
Solche Situationen sind nicht nur lästig, sie halten auch unsichere Radfahrer:innen und Kinder vom Fahren im Alltag ab. Wer nicht weiß, ob es eine sichere Wegführung bis zum Ziel gibt oder sich der Weg möglicherweise (durch Baustellen) häufig deutlich verändert, lässt das Fahrrad im Zweifel gleich stehen.
Die Stadt Frankfurt hat inzwischen das Problem erkannt und einen eigenen Leitfaden zu diesem Thema erarbeitet. Auf sehr praxisnahen 28 Seiten werden Standardfälle grafisch anhand von Musterplänen dargestellt und erklärt. Das hilft nicht nur dem, inzwischen auch darauf geschulten, städtischen Personal, sondern auch externen Firmen, die die Baustellen einrichten. Auch für sie ist das Angebot der Stadt eine Erleichterung, daher ist diese Standardisierung herzlich willkommen. Zwar ist jede Straße anders, mit einigen Anpassungen lassen sich die Musterpläne aber schnell auf die meisten Orte übertragen.
Für Radfahrende bedeutet die Anwendung des Leitfadens, dass sie künftig Baustellen standardmäßig sicher passieren können. Sollte ein Radweg gesperrt werden müssen, können und sollen z. B. explizit auch die vorhandenen Fahrstreifen reduziert werden. Das allseits bekannte Schild „Radfahrer absteigen“ kommt „in Frankfurt nicht zur Anwendung und wird nicht genehmigt!“ Außerdem ist bei Vollsperrungen zu prüfen, ob die Baustelle nicht nur für den Kraftverkehr gesperrt werden kann, während der Radverkehr weiterhin durch darf. Bei Bedarf müssen Rampen und Umleitungen eingerichtet werden, die Einfädelung von Radwegen auf die Fahrbahn darf nur abgesichert erfolgen. Wenn der Radverkehr doch mal im Mischverkehr mit dem Kraftverkehr geführt werden muss, ist zwingend Tempo 30 erforderlich. Und bei Kabelbrücken sind nur barrierefreie Varianten zulässig.
Beim Leitfaden hat sich die Stadt an Vorlagen aus anderen Bundesländern orientiert, für Frankfurt werden aber z. B. eigene (breitere) Mindestbreiten für Radwege in Baustellen vorgegeben.
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:
www.radfahren-ffm.de/baustellenleitfaden
Weitere Positivbeispiele gibt es im Artikel Abgesperrt in dieser Ausgabe