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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Bad Homburg

Schleußnerstraße vor der Fertigstellung

Nach mehreren Jahren stehen die Straßenbaumaßnahmen im sogenannten „Vickers-Areal“ kurz vor der Fertigstellung. Dabei wurden auch Maßnahmen des Bad Homburger Rad­verkehrskonzepts umgesetzt – leider wieder eine verpasste Chance.

Die Bebauung des Vickers-Areals war eine große und erfolgreiche städtebauliche Maßnahme, nachdem dieser Bereich über sehr viele Jahre eine Brache im Stadtgebiet von Bad Homburg war. Es handelt sich um einen verkehrlich zentralen Bereich, der das Wohngebiet „Berliner Siedlung/Gartenfeld“ mit dem Bahnhof verbindet. Die Achse aus der Innenstadt in das Gewerbegebiet Mitte und zum Bahnhof läuft durch die Schleußnerstraße. Daher hat sich der ADFC Bad Homburg/Friedrichsdorf schon im Jahr 2019 sehr intensiv mit der vorgesehenen Verkehrsplanung befasst und diese dem Magistrat der Stadt und allen Fraktionen der Stadtverordnetenver­sammlung übersandt. Darin wurde die Verkehrsführung an den Vorgaben des Regiebuchs der Stadt gemessen und konkrete Vorschläge für eine zeitgemäße Planung ge-macht. Die Stellungnahme ist auf bad-homburg.adfc.de/artikel/stellungnahme-zum-vickers-areal abrufbar. Die Führung des Rad­ver­kehrs in der damaligen Planung für die Achse Thomasstraße/Schleußnerstraße/Horexbrücke auf Radstreifen neben zwei Spuren für Pkw, Lkw und Busse wurde damals als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet.

Was ist nun daraus geworden? Gut ist, dass die Schleußnerstraße erstmals Radstreifen erhalten hat. Es wurden auch Trennstreifen zwischen den Parkplätzen und dem Radstreifen durch farblich abgesetzte Pflasterung vorgesehen. Die Radinfrastruktur erfolgt aber nur im Rahmen der Mindestmaße nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) aus 2010 (!), obwohl es bereits seit 2019 Qualitätsstandards und Musterlösungen der hessischen Landesregierung gibt, die breitere Maße vorsehen. So hat der Radstreifen nur eine Breite von ca. 1,80 m, und zwar einschließlich Trennstrich und Gosse. Die beiden Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr betragen – einschließlich der Linien – jeweils 3,25 m. Wenn man sich die Breite der heutigen Pkw und Lkw sowie der in der Schleußnerstraße häufig verkehren­den Busse vor Augen führt, wird schnell klar, dass die Radstreifen zukünftig häufig überfahren werden. Von einem Mindestüberholabstand können die Radfahrenden nur träumen, an einen Abstand von 1,50 m, wie er bei Schutzstreifen und auf der Fahrbahn nach der StVO vorgeschrieben ist, ist überhaupt nicht zu denken.

Leider hat man auch wieder Fahrradweichen verbaut, bei denen der abbiegende Verkehr die Radstreifen kreuzen muss. Besonders misslich ist, dass auch Parkplätze vorgesehen sind, die schräg über die Radstreifen angefahren werden müssen. Insbesondere beim Ausparken muss der Radstreifen rückwärts bei eingeschränkter Sicht überquert werden.

Es gibt in anderen Städten so tolle Beispiele, wie eine zeitgerechte Radinfrastruktur aussehen kann. Auch die Schleußnerstraße gehört zu den vierspurigen Straßen in Bad Homburg, die überdimensioniert sind und auf denen ein Fahrstreifen zugunsten des Radverkehrs leicht hätte wegfallen können. So wurde leider wieder eine Chance vertan.

Ralf Gandenberger