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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Aktuelle Radwegumleitung östlich des Rasthofs Weilbach
Christoph Schlitt (2)

Immer Ärger mit den Baustellen

Aktuell: Fahrradstrecke entlang der A66

Was irgendwann einmal Teil des Radschnellwegs FRM3 sein soll (siehe Beitrag rechts) und heute bereits als Pendelweg von Alltags-Radfahrenden genutzt wird, ist die zwischen Kriftel und Flörsheim durchgängig asphaltierte Strecke auf landwirtschaftlichen Betriebswegen entlang der Autobahn.

Damit in Hattersheim die Zahl der Rechenzentren weiter steigen kann, muss nun eine Stromleitung ausgebaut werden. Die SYNA als Bauherrin hat dafür sechs Monate veranschlagt und in diesen sechs Monaten ist die autobahnbegleitende Radstrecke rund um den Rasthof Weilbach gesperrt. Die ausgeschilderte Umleitung zeigt zweierlei:

Erstens hat man auch im MTK bemerkt, dass es Radrouten gibt, und dass deren Unterbrechung nicht unbemerkt bleibt. Man muss also für eine Umleitung sorgen. Zweitens wird hier weiterhin die Fortbewegung mit dem Rad so marginalisiert, dass man dieser Verkehrsart wirklich alles zumuten kann. Die Qualität dieser Umleitung ist ungenügend. Daran ändert auch nichts, dass man anlässlich einer Begegnung mit ADFC Aktiven in anderer Sache um Kenntnisnahme der Planung gebeten hatte. Der Tenor dieser Anfrage: „Das muss in den nächsten zwei Tagen beantwortet werden.“

Die Radfahrer:innen sollen sich nicht so anstellen
Anstatt wie bisher auf asphaltierten und sicheren Betriebswegen zu rollen, heißt es nun:

  • Schlammschlacht auf unbefestigten Pfaden (siehe Fotos).
  • Führung entlang der zu Hauptverkehrszeiten stark von Kfz frequentierten B519.

Wie schön es ist, auf der A66 von Frankfurt nach Wiesbaden zu radeln, konnten wir im August des letzten Jahres erfahren. Wir hätten also rein gar nichts dagegen gehabt, wenn für die Zeit der Baustelle ein pop-up-Radweg über die L 3265 zwischen Hattersheim und Weilbach eingerichet worden wäre. Natürlich durch Betonelemente vom Kfz-Verkehr abgetrennt, sozusagen als „protected bikeline“. Zu innovativ?

Man hätte auch für die Dauer der Umleitung mittels eines provisorischen Unterbodens und darauf verdichteter Oberfläche eine Alternative schaffen können, die man im Alltagsradverkehr nutzen kann (das wurde bei der Sperrung des Mainradwegs anlässlich der Sanierung der Eisenbahnbrücke vor Kostheim praktiziert). Zu aufwändig?

Alltagsradverkehr gibt es nicht ohne Ideen und Aufwand
Spannend ist der Prozess der „Aufarbeitung“ dieses Missstands, exemplarisch anhand der oben genannten Baustelle und ihrer vermeintlichen „Umleitung“:

Schritt 1: Ein betroffener Alltagsradfahrer wendet sich an den ADFC mit der Bitte um Hilfe. Warum wendet sich der Betroffene an einen ehrenamtlichen Verband anstatt an die kommunalen Zuständigen? Die Antwort folgt in Schritt 2 und 3.

Schritt 2: Der ADFC leitet die Anfrage an die Kommune weiter, die der Anlass für die Baustelle ist. Innerhalb kürzester Zeit kommt die Antwort, die zwei Klärungen bringt, nämlich wie lange der Missstand dauern wird und dass die veranlassende Kommune leider nicht zuständig ist, weil die Baustelle auf einer anderen Gemarkung liegt.

Schritt 3: Der ADFC informiert die Kreis-Nahmobilitätsbeauftragte zu diesem Fall. Diese bestätigt die Einschätzung, dass man da nichts machen kann. Der ADFC bittet um Einbringen des Falls bei einem Arbeitstreffen zum Thema Radverkehr, an dem die MTK-Kommunen zusammenkommen und der ADFC als Verband dementsprechend nicht eingeladen ist. Die Frage ist, wie die Qualität der Umleitungen an die Qualität der unterbrochenen Radstrecken angepasst werden kann, indem z.B. der SYNA entsprechende Auflagen gemacht werden.

Bis heute hat sich an der Umleitungs-Situation nichts geändert. Ob das Thema interkommunal angesprochen und Ideen zum zukünftigen Umgang mit der Unterbrechung von Radrouten erarbeitet wurden, ist dem ADFC nicht bekannt.

Wenn man Radfahrende zu diesem Thema befragen würde, dann käme womöglich die folgende, sehr pragmatische Idee auf den Tisch: Mitarbeiter:innen in den MTK-Kommunen, die an der Genehmigung von Baustellen arbeiten, nutzen den hessischen Radroutenplaner (www.radroutenplaner.hessen.de). Ziemlich zu Beginn der Baugenehmigung findet jemand mit zwei Klicks heraus, ob die zu bearbeitende Baustelle eine Radroute tangiert. Dies wird mit Radroute JA oder NEIN in den Verwaltungsakt eingetragen. Im Fall JA wird über den Radroutenplaner (ggf. unter Einbeziehung der kommunalen Nahmobilitätsbeauftragten) die Alternativroute herausgefunden, die mit dem geringsten Aufwand realisiert werden könnte und der Qualität der bisherigen Führung entspräche. Schließlich nimmt man sich ein kommunales Pedelec und fährt – gerne auch bei gutem Wetter – die geplante Umleitungsstrecke ab, macht ein paar Fotos von den kritischen Stellen und legt diese dem Verwaltungsakt zur Baugenehmigung bei. Wie andere Regeln im Baurecht wäre auch diese sehr klar:

Ohne qualitativ entsprechende Rad-Umleitung gibt es keine Genehmigung der Baustelle.

Gabriele Wittendorfer