Kosten eines Parkplatzes im öffentlichen Raum und (Neu-)Bepreisung für dessen Nutzung
Damit wir wissen, worüber wir reden
Baukosten
a) offen, gepflastert
Im Kontext des Neubaus diverser Pendlerparkplätze an den Bahnhöfen Brandenburgs im Jahr 2017 wurden Erstellungspreise von 8.000 bis 10.000 Euro pro offenem, gepflasterten Parkplatz errechnet.
Kostensenkend wirkt sich hierbei die größere zu bebauende Fläche aus. Einzelparkplätze längs oder quer zur Straße dürften oberhalb der Grenze von 10.000 Euro anzusiedeln sein.
b) Parkhäuser/Tiefgaragen
Hier werden in verschiedenen Abhandlungen Preise zwischen 15.000 und 45.000 Euro pro Stellplatz genannt. Die Mitte 2021 in Bad Vilbel eröffnete Tiefgarage der VilCo kostete laut diversen Zeitungen rund 20 Millionen Euro – umgerechnet auf die 370 geschaffenen Parkplätze also 54.000 Euro pro Platz. (Vielleicht kann man 3 bis 4 Millionen Euro für Infrastruktur und Aufzüge herrausrechnen; dann sind es „nur“ 42.000 bis 45.000 Euro).
Immerhin: Bad Vilbel hat den Parkraum unter die Straße gelegt, was schon in vielen Städten europaweit gemacht wird.
Die Agora Verkehrswende hat 2017 für jeden Parkplatz in Berlin folgende Rechnung aufgemacht:
Gesamtkosten pro Jahr knapp 220 Euro, davon
- 99 Euro für öffentliche Sicherheit (Überwachung, Kontrolle von Regelverstößen),
- 59,40 Euro für allgemeine Verwaltung (zum Beispiel Planung, Parkraummanagement),
- 61,40 Euro für Bauleistungen, Entwässerung, Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung.
Nutzungsentgelte
Bis zum 1. Oktober 2020 durften die Kommunen für das Anwohner:innenparken nur eine Jahresgebühr von 30,70 Euro erheben; inzwischen sind recht drastische Sprünge eingetreten. Aber nur wenige Kommunen folgen der Forderung der Umwelthilfe nach mindestens 365 Euro (Preis des diskutierten ÖPNV-Jahrestickets).
Ab wann ist der Preis für Anwohner:innenparken prohibitiv hoch, sodass das Auto oder der Zweitwagen abgeschafft werden? Preisberechnungen könnten nach Bodenrichtwerten, Preisen für Sammelgaragen, Herstellungskosten oder Sondernutzungsgebühren wie Marktständen erfolgen.
Maßnahmen, die helfen könnten:
- Generell sollte in den Innenstädten das „Grundrecht“ auf einen eigenen freien Parkplatz vor dem Lieblingsgeschäft oder der Haustür als Regelfall gestrichen werden.
- Das Parkticket in der Innenstadt sollte teurer sein als das ÖPNV-Ticket.
- Der öffentliche Raum sollte neu verteilt werden, unter anderem durch die Verlegung von Parkplätzen unter die Erde.
- Hilfreich wären weiterhin Ausweitungen der Carsharing-Angebote, Begrünungen des freiwerdenden Parkraums oder Nutzungen als Fläche für den Fuß- und den Radverkehr.
Übrigens: Nach Angaben des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags von 2017 nutzen nur 30 bis 50 Prozent der Menschen im inneren Bereich der Städte das Auto für die Bewältigung ihrer Strecken als Fahrende oder Beifahrende. 50 bis 70 Prozent sind zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV unterwegs.
Zusammengestellt von der
AG Verkehr des ADFC Bad Vilbel