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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Gute Gelegenheit, um mit einer städtischen Fahrrad-Staffel
zu starten


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Wer kontrolliert, wer ahndet? Radstreifen in der Frankfurter Straße



Peter Sauer


Seit 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er beinhaltet Änderungen bei den Buß- und Verwarngeldern mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Der ADFC Offenbach begrüßt, dass bei der Novelle auch an den Radverkehr gedacht wurde. Wir hoffen, dass die teilweise deutlich höheren Gebühren zu vorsichtiger und zurückhaltender Fahrweise beitragen. Die Sicherheit für den Radverkehr sollte sich dadurch erhöhen, und die Verwarngelder könnten dazu beitragen, dass Radspuren frei von Autos bleiben. Auch das mutwillige Inkaufnehmen von Bußgeldern sollte damit hoffentlich der Vergangenheit angehören. Der ADFC Offenbach fordert daher von der Stadt Offenbach, insbesondere von deren Ordnungsamt, die wirksame direkte Umsetzung dieser neuen Verordnung.

Zu den Neuerungen gehört, dass das Parken auf Rad- oder Gehwegen nun 55 Euro kostet. Bei Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen können auch bis zu 100 Euro fällig werden. Hier kann dann ein Punkt in Flensburg hinzukommen. Für Parken in zweiter Reihe gelten analoge Sanktionen. Doch nicht nur das Parken auf Schutzstreifen, auch das Halten kann geahndet werden. Hier sind ebenfalls Bußen von 55 bis 100 Euro möglich. Dies betrifft ein Problem, dass es in Offenbach nicht nur in der Frankfurter Straße zwischen Kaiser- und Luisenstraße gibt. Dort ist der Streifen oft nicht benutzbar, weil darauf Fahrzeuge länger halten. Dies führt dazu, dass der Radverkehr auf die Straße und oft sogar in den Gegenverkehr ausweichen muss (siehe Foto). Diese Stellen sind mitverantwortlich dafür, dass der Radverkehr in Offenbach oft noch zu unsicher und unattraktiv ist.

Radwege gibt es auf vielbefahrenen Straßen. Umso ärgerlicher, wenn Radfahrende durch haltende oder parkende Autos in den fließenden Kfz-Verkehr gezwungen werden. Auf dem neuen Radstreifen in der Seligenstädter Straße soll man mit dem Rad getrennt vom Autoverkehr sicherer unterwegs sein. Dazu muss eine durchgehende Befahrbarkeit des Schutzstreifens durchgesetzt werden.

Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das unvermittelte Öffnen der Autotüre, das sogenannte "Dooring", kostet nun zwischen 40 und 50 Euro. Ab sofort können 30 Euro fällig werden, wenn Autos beim Überholen keine 1,5 m Abstand zum Radverkehr halten. Lastwagen und Busse dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, um Radfahrende und Fussgänger:innen nicht zu gefährden. Andernfalls werden 70�Euro Buße und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Radfahrende sind von der neuen Gebührentabelle ebenfalls betroffen. Es kann nun mit 55 Euro geahndet werden, wenn man verbotswidrig einen Gehweg befährt. Entsprechend höher wird es bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung. Der Radverkehr darf den Fußverkehr nicht behindern und muss ihm genügend Platz lassen. Das Gehwegradeln ist problematisch, da es die Sicherheit der Fußgänger gefährdet und muss daher ebenfalls geahndet werden. Es ist in Offenbach immer noch zu sehr verbreitet.

Eine Fahrradstaffel der städtischen Polizei wäre ein sinnvoller Beitrag, um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Wie in anderen Städten könnte sie gut gegen die Falschparker auf Radwegen in der Innenstadt vorgehen, in dem sie diese zum Beispiel abschleppen lassen. Sie würde aber auch die Ordnungswidrigkeiten anderer Radfahrer erkennen und ahnden. Heutzutage, wo nicht nur Einzelne, sondern viele mit dem Rad auch im Winter unterwegs sind, könnte sie aktuell dazu beitragen, dass der Radverkehr auch in der Dunkelheit sicher bleibt.

Henning Kühl, ADFC Offenbach