Jetzt wird es dann doch teuer: Parken auf Radwegen
AG Falschparker
Neues aus der Bundespolitik 1:
Straßenverkehrsordnungs-Novelle –
Bußgeldstreit
endlich
beendet
Nach einem Jahr Hängepartie kann die für den Radverkehr wichtige Reform der Straßenverkehrs-Ordnung nach der kürzlich erzielten Einigung der Verkehrsministerkonferenz endlich vollständig in Kraft treten – inklusive wirkungsvoller Bußgelder auf die Gefährdung von Radfahrenden.
Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung ("Fahrradnovelle") nebst Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50�Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert.
Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann legten den wichtigen Bußgeldkatalog ein Jahr lang auf Eis. Der ADFC hatte die Verzögerung mehrfach kritisiert und begrüßt nun die längst überfällige Einigung. ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters: "Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist!"
Bertram Giebeler