Schloßstraße: Dauerstress durch Drängler und Pöbler!
An der Schloßstraße in Bockenheim wird die neue Verkehrsregelung (Zeichen 277.1., Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) immer noch von zu vielen Autofahrer:innen nicht zur Kenntnis genommen oder– noch schlimmer – nicht akzeptiert.
Das untere Schild ist unmissverständlich – trotzdem überfordert es offenbar so manche:n!
Torsten Willner
Radfahrer:innen, die sich korrekt verhalten, der Türöffnungszone fernbleiben und wie von den zahlreichen Piktogrammen vorgezeichnet mitten auf der Fahrbahn fahren, werden ständig bedrängt, angehupt, beschimpft oder bedroht. Warum? Weil sie dort halt nicht überholt werden dürfen, denn der in der StVO jetzt vorgeschriebene (nicht nur empfohlene) Abstand von 1,5 Metern kann dort nicht eingehalten werden. Das überfordert ganz offensichtlich viele Autofahrer:innen. Sie rasten aus, nur weil sie mal ein bisschen länger brauchen zwischen Adalbertstraße und Schönhof.
Auch die Polizei ist nicht immer im Bilde. Es gab Fälle, wo Polizisten aus dem Auto heraus Radfahrer:innen aufforderten, in der Türöffnungszone zu fahren. Selbst bei anderen Berufskraftfahrer:innen, etwa vom Rettungsdienst, gibt es Wissenslücken und falsche Lautsprecherdurchsagen mit potentiell schlimmen Auswirkungen für die Menschen in der Nähe. Die bisher einzige Kontrollaktion der Landespolizei war Mitte November 2020, dabei wurden allerdings nur mündliche Verwarnungen ausgesprochen und keine einzige Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat aufgenommen. Die Polizei wirbt laut eigener Aussage seitdem "präventiv [...] zur Sensibilisierung in der Bevölkerung". Das reicht aber wohl nicht, allzu sensibel sind so manche Autofahrer:innen nun mal nicht. Wie viele Anzeigen seit der Aktion im November aufgenommen wurden, blieb bei unserer Anfrage an die Landespolizei leider unbeantwortet.
Natürlich gibt es auch positive Beispiele, etwa eine Unterstützungsaktion der Fahrradstaffel der städtischen Verkehrspolizei für regelkonform fahrende Radfahrer:innen Mitte Februar, indem demonstrativ mitgeradelt wurde – Danke dafür! Das Straßenverkehrsamt hat kürzlich auch noch weitere Markierungen auf der Fahrbahn anbringen lassen. Trotzdem erreichen uns immer noch ständig Mails und Anrufe von regelrecht terrorisierten Radfahrer:innen.
An die neue Verkehrsregel werden sich alle gewöhnen müssen, auch an anderen Straßenabschnitten. Überall da, wo die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen physisch unmöglich ist, gilt das Überholverbot – auch ohne die Beschilderung mit dem Zeichen 277.1.! Die Schloßstraße ist der Präzedenzfall, ob die neue Regel, wenn auch bei manchen zähneknirschend, befolgt wird. Deshalb muss dort der Kontrolldruck erhöht werden, damit es sich herumspricht!
Ziel muss es sein, dass nicht wie heute regelkonform fahrende Radfahrer:innen dort Angst haben vor dem Verlust ihres Lebens, sondern aggressive Autofahrer:innen vor dem Verlust ihres Führerscheins!
Bertram Giebeler