Bildschirmfoto Luftbild Stadt Frankfurt, Grafik: Peter Sauer
LeserMeinungen
Zum Beitrag "Gefahrenpunkt auf dem täglichen Weg zur Arbeit" von Jochen Waiblinger haben uns kritische Stimmen erreicht (siehe "Lesermeinungen"), die der Darstellung unseres Autors widersprechen. Das hat uns bewogen, den Rechtsreferenten des ADFC, Roland Huhn, um eine Klarstellung zu bitten (siehe unten). Zu diesem Zweck haben wir die besprochene Situation grafisch verdeutlicht.
Wir sind jedoch jenseits aller rechtlichen Belange der Meinung unseres Autors, dass ein Warnhinweis für Radfahrende in der Gießener Straße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße potenzielle Konfliktsituationen vermeiden könnte.
Die Redaktion
Frankfurt aktuell 4/20, Gefahrenpunkt auf dem täglichen Weg zur Arbeit
Auf Seite 10 gibt es ganz neue Interpretationen der StVO. Bisher galt die Vorfahrtsstraße auch auf Radwegen bis 5 m Abstand (Friedberger). Gilt die Ampel nicht, gilt das Schild (Gießener).
Viele kennen die Regeln nicht und werden durch solche Behauptungen noch mehr verunsichert. Kein guter Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Jörg Hofmann
Den Vorrang wegen "rechts vor links" der von der Gießener Straße kommenden Radfahrenden kann ich nicht erkennen. Solange es auf einer Radverkehrsführung keine eigenen Lichtzeichen gibt, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StvO): "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." In der StvO steht weder, dass ein Lichtzeichen rechts eines Straßenteils aufgestellt sein muss, noch dass ein Lichtzeichen nur zusammen mit einer Haltlinie seine Wirkung entfaltet. Das bedeutet, dass die Ampel von der Gießener Straße aus kommend eben auch für den rechts in die Friedberger Landstraße einbiegenden Radverkehr auf dem Radweg gilt.
Eike W. Schmidt