Die vergessene Mittellinie
Bei der Markierung des Schutzstreifens auf der B455 in Eppstein musste nachgebessert werden
Die B455 im Bereich der Eppsteiner Altstadt wies seit der Einweihung 1959 sehr breite Fahrspuren für Kraftfahrzeuge (Kfz) auf, was auch etliche Kfz-Lenker*innen zu mehr als den erlaubten 50 km/h verführt haben mag. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Polizei an einem Fußgänger-Überweg ein "Blitzer" fest installiert. Dieser Rahmen in Zusammenhang mit fehlendem Platz für Radfahrende und teilweise geringen Überholabständen führten zu dem Vorschlag, hier eine Radverkehrsanlage einzurichten. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung, die Kreisverwaltung, Hessen Mobil und die Polizei wurde entschieden, dass nur eine einseitige Anlage eingerichtet werden kann. Da der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Kfz und bergan fahrenden Radlern besonders groß ist und Radlerinnen bergab ähnlich schnell wie die Kfz sind, fiel die Entscheidung, dass bergan ein Schutzstreifen und bergab keine Anlage für Radler vorgesehen wird. Dabei wies der ADFC darauf hin, dass bei einer einseitigen Maßnahme die Mittellinie versetzt werden müsste. Dies wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt.
Die vorgesehene Markierung des Schutzstreifens erfolgte ohne eine Anpassung der restlichen Markierungen (siehe Bild links). Das hatte zur Folge, dass die meisten Kfz-Lenker*innen meinten, dass sie in ihrer sehr schmalen Spur fahren müssten und beim Überholen dann noch viel weniger Platz zu Radfahrenden ließen als zuvor. Diese Lage war äußerst brenzlig und sowohl der ADFC Hofheim, Eppstein, Kriftel als auch der ADFC Main-Taunus haben sofort auf diese massive Gefährdung hingewiesen. In Folge gab es eine Besprechung zwischen der Verwaltung der Stadt Eppstein, der Kreisverwaltung, der Polizei und dem Baulastträger Hessen Mobil. Dabei forderte die Verwaltung die Umsetzung der angeordneten und abgestimmten Maßnahme ein, die die Verlegung der Mittellinie einschließt. Hessen Mobil und die beauftragte Firma für Fahrbahn-Markierungen sagten eine Korrektur für den nächsten Arbeitstag zu. Aufgrund des darin liegenden Pfingstfestes gingen zwar fünf Tage ins Land, doch schneller ist eine Korrektur kaum machbar. Zum Glück ist uns hier kein Unfall durch den Fehler bekannt, insofern ist es glimpflich ausgegangen. An alle, die sich für die schnelle Korrektur stark gemacht haben ein ganz herzlicher Dank!
Bei der Korrektur wurde die Mittellinie so versetzt, dass beide Kfz-Fahrspuren etwa gleich breit sind (siehe Bild rechts) und die Sperrfläche aus Bild 1 aufgehoben wurde. Das hat die Lage deutlich entschärft. Dennoch denken offensichtlich noch immer viele Kfz-Lenker*innen, dass es ausreichend sei, in "ihrer" Spur weiterfahrend Radfahrende zu passieren. Dies unterschreitet den innerorts gesetzlich erforderlichen Mindestabstand von 1,50 Metern (StVO � 5). Hier dringt der ADFC auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, wie dies in anderen Städten durchgeführt wird. Eine Presseerklärung der Stadtverwaltung ist dazu ergangen. Da auf dieser Bundesstraße der Durchgangsverkehr einen großen Anteil ausmacht, hält der ADFC dieses Vorgehen für nicht hinreichend und plädiert für einen Aufsteller am Beginn des Schutzstreifens, der auf den Mindestabstand hinweist.
Holger Küstw