Gefahrenpunkt auf dem Weg zur Arbeit
oder Meldeplattformen und ihre Grenzen
links:
Kreuzung Friedberger Landstraße / Gießener Straße, Blickrichtung Frankfurt,
rechts:
Beide Radfahrerinnen fahren korrekt und könnten am Einfädelungspunkt der Radwege miteinander kollidieren, da es keinen Warnhinweis gibt. Vorfahrt hat übrigens die Radfahrerin im Vordergrund, da sie von rechts kommt.
Seit einigen Jahren pendele ich mit dem Fahrrad wochentäglich von Bad Vilbel zu meiner Arbeitsstelle in Frankfurt. Dabei genieße ich es, auf den von mir benutzten Radwegen an den Autostaus vorbeizufahren, und ich freue mich auch darüber, dass sich das Miteinander der diversen Verkehrsmittel (hier primär Auto, Rad und Fuß) im Großen und Ganzen ständig verbessert und dass die Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur in dieser Zeit sichtbar vorangeschritten sind.
Und dann gibt es für das Rhein-Main-Gebiet ja auch noch die Meldeplattform Radverkehr, über die man Informationen zu Problemen verschiedenster Art eingeben kann, die sodann an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Häufig werden diese Probleme auch zügig behoben. Die Geschwindigkeit der Problemlösung hängt allerdings wohl immer davon ab, welcher administrative und/oder finanzielle Aufwand die Beseitigung der beschriebenen Mängel mit sich bringt. Dieser Zusammenhang wird dann besonders heikel, wenn es sich bei den Mängeln nicht nur um Ärgernisse, sondern um manifeste Gefahrenpunkte handelt.
Ein solcher Gefahrenpunkt betrifft die Kreuzung Friedberger Landstraße/Gießener Straße. Die Friedberger Landstraße ist eine der großen Frankfurter Einfallschneisen des aus dem Norden kommenden Verkehrs. Die Fahrt auf dem an der Friedberger Landstraße stadteinwärts verlaufenden Radweg ist an der Kreuzung, ebenso wie auf der Straße, durch eine Ampel geregelt (Abbildung 1)
Der von rechts aus der Gießener Straße kommende (Kfz-)Verkehr muss während der für die Friedberger Landstraße geltenden Grünphase logischerweise warten. Für den an der Südseite der Gießener Straße verlaufenden Radverkehr, der nach rechts in die Friedberger Landstraße einbiegt, gilt die entsprechende Ampel jedoch nicht (sie steht links vom Radweg, Abbildung 2). Dadurch kommt es zu einer extrem gefährlichen Situation: Gemäß StVO haben Radelnde, die aus der Gießener Straße kommen, Vorfahrt. Dies allerdings ist für Radelnde auf der Friedberger Landstraße weder erwartbar noch erkennbar. Hinzu kommt, dass durch das Gefälle der Friedberger Landstraße im betrachteten Bereich der Radverkehr dort häufig schneller ist als üblich.
Hier müssten daher, um Kollisionen von Radelnden vorzubeugen, Warnschilder oder Markierungen des Bereichs der Radverkehrseinfädelung auf die Gefahr hinweisen.
Ich bin schon sehr gespannt, wann es eine Antwort geben und wie der Lösungsansatz aussehen wird. In den vergangenen knapp zwei Jahren bin ich in Frankfurt in Sachen Radverkehrssicherheit auch schon öfters positiv überrascht worden.
Jochen Waiblinger