Elterntipps
Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der konkreten Verkehrssituation ab. Sie müssen ihr Rad beherrschen, sich im Straßenverkehr orientieren können, Verkehrssituationen verstehen und vorausschauend denken. Wie weit ein Kind dazu schon in der Lage ist, können Eltern am besten einschätzen.
Grundschulkinder der ersten und zweiten Klasse profitieren besonders vom konsequenten Radfahrtraining auf geschützten Flächen. Ein Kind, das sein Fahrrad beherrscht, kann sich besser auf den Verkehr konzentrieren.
Kinder im Grundschulalter müssen lernen, wie sie sich im realen Straßenverkehr verhalten sollen. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern alle Alltagswege üben , die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden.
Die kurze Radfahrausbildung in der dritten und vierten Klasse sollte nicht überschätzt werden. Oft werden Standardsituationen geübt, die an der Realität des konkreten Schulwegs vorbeigehen.
Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, liegt allein bei den Eltern. Die Radfahrprüfung ist keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads.
Die Kinder sind auf dem Schulweg im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel. Dennoch bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass es sein Rad beherrscht, die Verkehrsregeln beachtet und das Rad verkehrssicher ausgestattet ist.
Eltern tragen zur Sicherheit vor Schulen bei, wenn sie dort nicht Auto fahren . Zudem können sie sich für die Verbesserung der Infrastruktur auf den Schulwegen einsetzen: Tempo 30-Zonen und Fußgängerampeln machen den Straßenverkehr nicht nur für Kinder sicherer. adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-schule/
Dagmar Berges