Radverkehrsförderung in Hofheim?
Das Geld wäre da. Aber der Wille, es sinnvoll zu investieren, ist nicht erkennbar.
Einfahrt am Bahnholz nach längerer Trockenheit, deutlich erkennbar sind als Begrenzung die Wurzeln links und die Schranke rechts, dazwischen ist der sonst kritisch zu befahrende Matschbereich.
J. Rembser
Auf Anregung von Mitgliedern haben wir uns mit dem Thema Alltagstauglichkeit von wichtigen Waldwegen im Zuge des beschilderten Radverkehrsnetzes beschäftigt. Dies ist umso relevanter, als die Realisierung der Verbindung zwischen Hofheim und dem Stadtteil Lorsbach entlang der Landesstraße 3011 sich noch über 2022 hinaus zu verschieben scheint. Der Ortsverband hat Anfang April einen Ortstermin mit der Stadtverwaltung Hofheim vereinbart, um am Heinrichsweg die Mängel zu diskutieren.
Eine Schrankenumfahrung ist schon bei geringer Feuchtigkeit matschig, eine andere ist mit grobem Schotter befestigt, der ein Spurhalten bei Nicht-Mountainbikes sehr erschwert und Stürze provoziert. Eine gepflasterte Regenablaufrinne ist bei Regengüssen verschlammt und eine Kurve nur sehr schwer einzusehen, dies ist aufgrund des daneben liegenden Pferdehofs und damit in dem Bereich reitender Naturliebhaber problematisch.
Erst nach mehreren Nachfragen erhielten wir nach deutlich über einem Monat eine Rückmeldung der Stadtverwaltung: es soll nichts gemacht werden, die Wege wären primär Forstwege und diesen Zweck würden sie erfüllen. Die Radler müssten mit den Beeinträchtigungen leben. Hier wird offensichtlich nicht die Bedeutung der Verbindung für den Radverkehr mit beachtet, denn dieser Weg ist der einzige, der für Radler sinnvoll abseits der teilweise gefährlich schnell und dicht befahrenen Landesstraße nutzbar ist.
Auch eine andere Stelle – Einfahrt von Langenhain in Richtung Diedenbergen in den Wald am Bahnholz – wurde diskutiert. Hier hat sich die Stadtverwaltung als nicht zuständig erklärt, es handele sich im Gegensatz zum Heinrichsweg um einen Bereich, für den Hessen Forst verantwortlich sei. Auch dort ist das sichere Umfahren der Schranke grundsätzlich nur nach längerer Trockenheit möglich.
Auch auf Forstwegen muss sicheres Radfahren möglich sein
Bei diesen Aussagen kann man Zweifel an der Förderung des Radverkehrs bekommen, denn die erforderlichen Beträge wären problemlos aufzubringen. Schon im letzten Jahr wurden nicht abgeschöpfte Mittel für den Radverkehr anderweitig verwendet. Ist dies etwa auch in diesem Jahr wieder beabsichtigt?
Holger Küst