Radfahren in Eschborn, Teil III
Regeln zu Leihradsystemen
Die wild abgestellten und teilweise funktionsuntüchtigen Fahrräder auf den Gehwegen behindern Fußgänger, stören das Stadtbild und blockieren Eingänge. Vereinbarungen sollten neben technischen Mindeststandards für die Leihräder Aussagen zur Größe der Flotte und zur Verknüpfung mit dem ÖPNV enthalten. Außerdem sollten Grundanforderungen für einen verträglichen Umgang mit dem öffentlichen Raum festgelegt werden: unter anderem klare Regeln für zulässige und unzulässige Parkflächen und für das Freihalten von Einfahrten, Rettungswegen und Grünanlagen. Geregelt werden sollte auch, dass ... Gehwege freizuhalten und dass defekte Fahrräder innerhalb bestimmter Fristen zu reparieren sind. Aus "Agora Verkehrswende",
Aus "Agora Verkehrswende",
erarbeitet von den Spitzenverbänden
der Kommunen und dem ADFC