Radfahren in Eschborn, Teil 1:
Aufgaben eines Radverkehrsbeauftragten
(Mobilitätsbeauftragter)
Welche Aufgabenstellungen erwartet der ADFC Eschborn/Schwalbach an einen Radverkehrsbeauftragten bzw. Beauftragten für umweltverträgliche Mobilität?
- Vor- und Nachbereitung der Treffen der gemeinsamen Rad-AG mit Vertretern der Stadtverwaltung und des ADFC.
- Weiterleiten von Themen des Radverkehrs an die zuständigen Fachbereiche und Überprüfen auf deren Erledigung.
- Entgegennahme von Meldungen über die Meldeplattform Radverkehr und von RADar beim Stadtradeln sowie deren Bearbeitung.
- Regelmäßige Überprüfung der Beschilderung der örtlichen Radverkehrsrouten (Lesbar- und Erkennbarkeit erhalten).
- Überwachen und ggf. Überprüfung der Funktionalität und Instandhaltung der Radverkehrsanlagen und der Stellplatzsatzung für Fahrräder.
- Weiterentwicklung einer ortsübergreifenden Radverkehrinfrastruktur und Entwickeln eines integrierten Nahmobilitätssystems vor Ort (siehe Masterplan "Eschborn 30+ Zukunft").
- Korrespondenz und Beratung mit den örtlichen Unternehmen, Betrieben, Geschäften, Vereinen, Verbänden zur Förderung und Verbesserung des Radverkehrs und der Nahmobilität.
- Kommunikation und Teilnahme an Treffen mit Radverkehrs- und/oder Nahmobilitätsbeauftragten (auf Kreis- und Landesebene).
- Kommunikation mit den Dienstleistern des ÖPNV zur Förderung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Nahverkehrsangebote.
- Entwickeln von Angeboten zur Verkehrserziehung und für Radfahrerschulung.