Der Damm ist gebrochen: zum ersten Mal schwingt ein "Parkhirsch" am Abschlepphaken, weil er auf dem Radweg stand. Das muss Schule machen. Weiter so!
Foto: Foto-AG ADFC Frankfurt
Endlich: Vom Radweg an den Abschlepphaken!
Es schien eine Art von ungeschriebenem Gesetz zu sein: wer auf Radwegen oder Radstreifen parkt, kassiert vielleicht ein Knöllchen, wenn überhaupt, aber ein Abschlepprisiko gibt es nicht.
Gefährdung von Radfahrern ist keine Verkehrsgefährdung – sollen sie doch ihren Drahtesel drum herum schieben. Unter anderem dieser über Jahre eingeführten Praxis verdanken wir das hemmungslose Zuparken von Radwegen, Radstreifen und Schutzstreifen ohne jedes Unrechtsbewusstsein.
Anscheinend hat sich in der Denke der Ordnungshüter seit Neuestem ein bisschen was geändert in dieser Sache. Nach langen und zähen Bemühungen gelang es Mitte August einem Mitglied der Gruppe "RuntervomRadweg", die Stadtpolizei dazu zu bewegen, ein Auto von einem Radweg im Gallusviertel abschleppen zu lassen.
Wir erwarten, dass das nur ein Anfang war. Das Falschparken auf Radwegen, Radstreifen und Schutzstreifen zwingt den Radfahrer zu dem riskanten Manöver der Einfädelung in den fließenden Autoverkehr. Das vermiest so manch einem, sich überhaupt in den Stadtverkehr zu wagen. Dieser Effekt konterkariert alle Bemühungen der Stadt, den Radverkehr sicher zu führen. Deshalb ist konsequentes Freischleppen der Radwege auch verkehrspolitisch notwendig.
Bertram Giebeler