Hier sind "Relativierer" am Werk
Wie der Vilbeler Magistrat beinahe der Logik ein Schnippchen geschlagen hätte
In Verkehrsdingen macht dem Bad Vilbeler Magistrat so schnell keiner was vor. Flugs ist man der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) beigetreten, was weder Geld noch entsprechendes Handeln kostet. Denn das, was für die Fußgänger und die Fahrradfahrer in der Homburger Straße geplant ist, entspricht auch nicht entfernt der Zielsetzung dieser AGNH. Stattdessen bietet man den Kraftfahrzeugen eine rot gefärbte mittlere Spur an, die schon in der Friedberger Straße die motorisierten Verkehrsteilnehmer verwirrt. Also drei Spuren für den MIV (den motorisierten Individualverkehr, gesprochen: Mief). Sollen sich doch die Fußgänger und die Radfahrer um die Restflächen kloppen.
Der Hinweis auf die derzeit überwiegende Nutzung des Massenheimer Wegs ist schon putzig: Man bietet keine annehmbare Radverkehrsverbindung an und behauptet dann dreist, dass die Radfahrer die Notlösung wünschen. Aber es geht noch besser: Eine in den Regelwerken der Straßenbaukunst verankerte Mindestbreite von 2,50 Metern für Gehwege mit Begegnungsverkehr gilt in Bad Vilbel natürlich nicht, denn hier sind die "Relativierer" am Werk. Der geplante Bürgersteig wird "relativ schmal", hat dafür aber keine Barrieren (Hurra!!!). Die Regelkenntnis und die Regeltreue sind im Vilbeler Magistrat halt auch nur relativ.
Was lernen wir? Eine Mindestbreite ist in Bad Vilbel nicht gültig, richtig ist vielmehr, dass die Regeln dann eingehalten sind, wenn sie unterlaufen werden. Und so gelang es dem Vilbeler Magistrat beinahe, der Logik ein Schnippchen zu schlagen. Aber es soll doch einige Bürgerinnen und Bürger geben, die dem Magistrat relativ wenig glauben.
Karl Pfeil