So klappt das nicht: Autos parken weiterhin voll auf dem Bürgersteig, Radfahrer sind irritiert über die Markierungen
Foto: Bertram Giebeler
Klappt noch nicht ganz
Die Kleyerstraße, durchaus empfehlenswerte Parallelstrecke zur Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Ackermannstraße bzw. Griesheim, bekam neue Markierungen im Abschnitt zwischen der Galluswarte und der Rebstöcker Straße. Eine wesentliche" Absicht war dabei unter anderem, den Fußgängern auf den Bürgersteigen mehr Raum zu geben, indem die parkenden Autos zur Straße hin geschoben werden, sodass sie hälftig auf der Fahrbahn und hälftig auf dem Bürgersteig stehen. Ein Sicherheitstrennstreifen wegen der Türöffnung kommt links daneben.
Für den Radverkehr gibt es keinen Schutzstreifen – das ginge von der Breite her nicht wegen des Straßenbahn-Lichtraums – sondern eine Piktogrammspur auf der Fahrbahn, deren natürliche linke Begrenzung die Straßenbahnschiene ist. Da die Kleyerstraße nicht sehr breit ist, müssen Autofahrer bei Gegenverkehr hinter den Radfahrern warten. Das gibt es auch anderswo. Für enge Straßen mit Straßenbahn ist so etwas – unter Tempo 30 – eine ganz praktikable Lösung.
Leider machen bislang die Autofahrer nicht mit, sie parken weiterhin in voller Breite auf dem Bürgersteig. Offenbar fehlt dort noch eine entsprechende Markierung für die rechte Parkraumgrenze. Der erhoffte fußgängerfreundliche Effekt der Maßnahme verpufft bislang wirkungslos.
Auch für Radfahrer hat das Folgen: viele sind irritiert über die Markierungen, sie sehen einmal die Piktogramme auf der Fahrbahn, aber auch die gestrichelte Linie und das breite Platzangebot zu den parkenden Autos. Verständlicherweise halten viele dann den Raum rechts der gestrichelten Linie für einen Schutzstreifen, obwohl das gerade nicht gemeint ist. Das gleiche Missverständnis haben auch Autofahrer – sie hupen den Radfahrer an, der korrekterweise nach Piktogrammspur auf der Fahrbahn fährt, weil sie meinen, er hätte doch rechts daneben seinen Schutzstreifen.
Es müssten jetzt also zwei Dinge nachgebessert werden, und zwar im Bereich des Autoverkehrs: dem ruhenden Autoverkehr muss die rechte Parkraumbegrenzung klarer kommuniziert werden – vielleicht ist das ja auch bei Erscheinen dieser Ausgabe schon passiert; und dem rollenden Autoverkehr muss das Tempolimit 30 gesetzt werden. Unter Bedingungen von Tempo 50 (und oft auch schneller) wird das Radfahren nach Piktogrammspur auf so einer schnurgeraden Piste zur Mut- und Nervenprobe. Nur die Gestählten machen das, die anderen weichen aus Angst auf den gar nicht dafür vorgesehenen Sicherheitstrennstreifen (dooring-Gefahr!) oder gleich auf den Bürgersteig aus.
Bertram Giebeler