RMV: Neuerungen bei der Fahrradmitnahme
Beim RMV gibt einige Änderungen bei der Fahrradmitnahme. War es bis vor kurzem untersagt, während der Berufsverkehrszeiten das Fahrrad in U- oder S-Bahnen mitzuführen, so fällt diese Regelung nun weg.
Dafür gilt jetzt:
Die Mitnahme von Fahrrädern in U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Regionalzügen ist ganztägig möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht aber nicht: Wenn es zu eng wird, entscheidet das Personal über die Mitnahme. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
In Bussen ist die Fahrradmitnahme weiterhin Montag bis Freitag von 6.00 – 8.30 Uhr und von 16.00 – 18.30 Uhr ausgeschlossen; außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende ganztags ist sie erlaubt, solange genug Platz ist.
Das ist eine deutliche Verbesserung für Fahrradfahrer. Gibt es doch auch zu den Berufsverkehrszeiten oftmals genügend Platz in den Waggons. Sollte es doch mal zu eng sein, wartet man eben auf die nächste Bahn – während der Berufsverkehrszeiten ist die Taktfrequenz ja auch höher.
Weiterhin dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Das ist im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland ein enormer Vorteil. Der RMV macht es damit noch leichter, auf das Auto zu verzichten.
Sigrid Hubert