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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2014 des ADFC Frankfurt am Main e. V.

Satzungsänderung / Satzungsanpassung

Der Vorstand lädt gemäß § 8 unserer Satzung alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, dem 14.07.2014 um 19.30 Uhr im ADFC-Infoladen in der Fichardstraße 46, 60322 Frankfurt am Main, statt.

Die außerordentliche Versammlung ist nötig, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Es ist nicht möglich, die Satzungsänderungen auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu behandeln, da es von Seiten des Finanzamts die Vorgabe gibt, die Satzung kurzfristig anzupassen.

Die Satzungsänderung ist der wichtigste und einzige inhaltliche Tagesordnungspunkt der vorgeschlagenen Tagesordnung unserer außerordentlichen Versammlung. Wir vermuten, dass dieser formale aber dennoch wichtige Akt recht schnell behandelt ist. Bei Interesse und Bedarf hätten wir dann noch genügend Zeit, uns unter "Sonstiges" auszutauschen.

Vorgeschlagene Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Wahl der Versammlungsleitung und der ProtokollantIn
  3. Festlegung der Tagesordnung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung (im Infoladen einsehbar, dieser Punkt wird auf der nächsten ordentlichen MV wiederholt)
  6. Antrag zur Änderung der Satzung
  7. Sonstiges

Der Kreisvorstand

Gegenüberstellung: alter Satzungstext vs. neuer Satzungstext

ADFC Frankfurt e.V. a.o. Mitgliederversammlung
am 14.07.2014, 19:30 Uhr, Infoladen

Antrag 1: Änderung der Satzung; Antragsteller: Der Kreisvorstand

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Änderung der Satzung vom 04.10.2010 des ADFC Frankfurt am Main e.V. Die bisherigen § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7 und § 8 werden durch die unten dargestellte jeweilige Neufassung ersetzt.

Begründung zu Antrag 1:
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen drei Themengebiete:

  1. Gemeinnützigkeit: § 2, § 3 Absatz 2 und 3
  2. Anpassung an Bundes- und Landessatzungen: § 1 Absatz 4, § 4 Absatz 5, §5, § 6 Absatz 3 und 4, § 8 Absatz 1, § 10 Absatz 3
  3. Sprachliche Bereinigungen: § 1 Absatz 1, § 3 Absatz 1, 2 und 3, § 4 Absatz 2, § 7

Erläuterungen:
Zu A):
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 wurde der § 60 a in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen. Gemäß § 60 a Abs. 1 AO ist die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO (Gemeinnützigkeit) in einem Bescheid des zuständigen Finanzamtes gesondert festzustellen. Diese Feststellung der Satzungsmäßigkeit ist für die Besteuerung des ADFC Frankfurt und die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen bindend.

Für unsere am 04.10.2010 beschlossene Satzung sieht das Finanzamt Frankfurt die Voraussetzungen des § 60 AO nicht als erfüllt an und hat einen Feststellungsbescheid i. S. d. § 60 AO (Gemeinnützigkeit) verweigert.

Um diesen Umstand zu heilen, schlagen wir die unter A) genannten Änderungen an unserer Satzung vor. Diese Änderungen sind in enger Abstimmung mit dem Finanzamt erarbeitet worden und im Rahmen einer Vorprüfung durch das Finanzamt als ausreichend akzeptiert worden.

Zu B): Die Änderungen sind notwendig geworden, um unsere Satzung an die geänderten Satzungsverhältnisse im ADFC Bundesverband anzupassen. Hierbei geht es im Wesentlichen um Bestimmungen zur Mitgliedschaft und zum Beitragseinzug.

Zu C): Diese Änderungen betreffen einige kleinere sprachliche Veränderungen und insbesondere die einheitliche Bezeichnung von Kreis-, Landes- und Bundesverband.