Radmitnahme in der S-Bahn
Im Jahr 2013 wurden ohne Erklärung still und leise die Fahrrad-Mitnahmemöglichkeiten im Rhein-Main S-Bahnverkehr drastisch eingeschränkt: an den meisten Einstiegsbereichen der Züge ist mittlerweile ein durchgestrichenes Fahrrad zu sehen. Nur am Kopf oder Ende eines Zugteils sollen Fahrräder abgestellt werden dürfen. Bislang galt die Regelung, dass in allen Einstiegsbereichen zwei Fahrräder mitgenommen werden durften, wenn die Mitnahme (z. B. im Bereich neben der 1. Klasse) nicht ausdrücklich untersagt war. Zudem wurde die Anzahl der Räder in den Mehrzweckbereichen auf vier pro Mehrzweckbereich limitiert. Damit reduziert sich die Mitnahmekapazität pro S-Bahneinheit von über 30 Fahrrädern auf acht. So ist schon für eine Familie das Verkehrsmittel S-Bahn fast nicht mehr verlässlich nutzbar, denn an Wochenenden fahren oftmals nur Kurzzüge. Eine Anzeige, ob Stellplätze am Zugbeginn oder -ende frei sind, existiert nicht. Radler, die am hinteren Ende eines Zuges auf belegte Stellplätzen treffen, haben das Nachsehen, denn auf engen Bahnsteigen erreichen sie nicht die Spitze der Bahn, bevor diese abgefahren ist.
Hier appelliert der ADFC eindringlich an den Verkehrsverbund, das Angebot wieder aufzustocken, entsprechend der bisherigen Nachfrage an schönen Tagen. Die stillschweigende Einschränkung ist ein massiver Rückschritt, auch und gerade in Hinblick auf die Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, und muss dringend überdacht werden.
Holger Küst