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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Mit der Zunahme der Fahrradnutzung werden vermehrt alte, eventuell herrenlose Fahrräder an Abstellbügel gekettet. Das ist ärgerlich für die, die per Rad zum Einkaufen in die Stadt kommen und ihr Gefährt gerne nahe am Ziel anschließen wollen, dort jedoch dauerhaft blockierte Abstellbügel vorfinden. Aber wer entscheidet, ob ein Rad ein Schrottrad ist, ob es herren- oder damenlos ist? Richtig, das ist eigentlich kein Thema für den ADFC, hier sind Ordnungsamt und Stadtpolizei gefordert. Susanne Neumann hat sich an diese Behörde gewandt und einige Erkenntnisse gewonnen. Da uns alles rund um das Fahrrad interessiert, wollen wir euch diese Erkenntnisse nicht vorenthalten. (Die Redaktion)

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Schrottrad oder nicht Schrottrad? - das ist hier die Frage
Fotos: Peter Sauer

Was, bitte, ist ein Schrottrad?

Alte Fahrräder blockieren Abstellbügel. Doch Fahrräder dürfen unbegrenzt lange abgestellt werden

Schon seit langem fahre ich jeden Samstagmorgen zum Erzeugermarkt an der Konstablerwache. Dabei fiel mir auf, dass von Woche zu Woche immer weniger freie Bügel an meinem bevorzugten Stellplatz zwischen Bienenkorbhaus und Konstablerwache vorhanden waren – und das am frühen Morgen gegen 8 Uhr. Es standen auch stets die gleichen Fahrräder an gleicher Stelle und sahen von Mal zu Mal vergammelter und kaputter aus. Also habe ich diesen Zustand per Kontaktformular "Meldung Schrottfahrrad" an die Stadt Frankfurt gemeldet.

Darauf hin erhielt ich ein Schreiben der Stadtpolizei, in dem der Umgang mit Schrottfahrrädern erläutert wird. Einige Passagen daraus will ich hier kommentiert wiedergeben:

Sie schreiben, dass "Maßnahmen gegen ein Fahrrad nur dann durchgeführt werden können, wenn Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer davon ausgehen".

Nach meiner Einschätzung sind etwa 1/4 bis 1/3 aller Radbügel im Bereich um die Zeil durch vergessene und teilweise schrottreife Fahrräder blockiert und können nicht genutzt werden. Als Radfahrer, der sein Fahrrad dort abstellen und anschließen möchte, werde ich dadurch behindert und eingeschränkt. Ich finde es sehr lästig, wenn ich einen Arzttermin in der Großen Friedberger Straße habe und ich gegen 7.45 Uhr nur mit Mühe einen freien Radbügel finde, an dem ich mein Fahrrad gesichert abstellen kann.

Sie schreiben weiter "Bitte beachten Sie, dass alleine die Tatsache, dass ein Fahrrad längere Zeit an einem Standort angeschlossen oder schon sehr alt ist bzw. kleinere Mängel existieren (platte Reifen oder fehlender Sattel) kein Indiz dafür ist, dass es sich um ein herrenloses Fahrrad handelt."

Diese Fahrräder sind sichtbar seit mehreren Wochen und Monaten der Witterung ausgesetzt (Rost an vielen Stellen und Antriebsteilen, verwitterter Gesamteindruck, platte Reifen mit deutlich brüchigen Mänteln). Fehlende Sattel, Bremsen oder andere fehlende Teile würde ich nicht als kleine Mängel einstufen, die sich mal eben so beheben lassen.

Ihren Hinweis "Eine längere Standzeit kann, insbesondere in den Wintermonaten, normal sein." finde ich angesichts der aktuellen Jahreszeit amüsant. Zwar hat mein Fahrrad während der Wintermonate ebenfalls eine längere Standzeit – das allerdings im heimischen Keller und nicht irgendwo im öffentlichen Raum.

Während Sie zunächst geschrieben haben, dass ein altes Fahrrad mit kleinen Mängeln, wie platte Reifen oder fehlender Sattel, kein Hinweis auf ein herrenloses Fahrrad ist, führen Sie weiter aus "Sollte aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Fahrrades davon auszugehen sein, dass es keinen Eigentümer gibt [...]". Welches Erscheinungsbild muss ein Fahrrad denn haben, damit Sie es als herrenlos einstufen und Handlungsbedarf erkennen?

Abschließend heißt es "Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass eingehende Beschwerden eine genaue Beschreibung des Allgemeinzustands enthalten."

Gerne würde ich meine Meldungen durch Fotos belegen. Jedoch bietet das Meldeformular keine Möglichkeit, Fotos mitzuschicken. Eine E-Mail-Adresse, die man alternativ zur Meldung nutzen kann, ist nicht angegeben.

Ich möchte ergänzend noch einmal auf die Seiten der Stadt Frankfurt verweisen ( www.frankfurt.de ), auf denen es u. a. heißt

"Dauerbelegte Fahrradständer, [...] Verkehrsuntaugliche Fahrräder auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen bewirken eine räum­liche Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes. [...]
Aus diesem Grund kümmert sich die Stadtpolizei des Ordnungsamtes um alle Fahrräder im öffentlichen Verkehrsraum, die als nicht gestohlen registriert sind und folgende Kriterien erfüllen:
Das Fahrrad befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand, steht aber lange Zeit ungenutzt im öffentlichen Verkehrsraum.
Das Fahrrad ist wegen fehlender Teile (Reifen, Lenker, usw.) nicht mehr fahrbar und wird erkennbar auch nicht genutzt.[...]"

Weshalb nun bei einer entsprechenden Meldung kein Handlungsbedarf erkannt und abgewiegelt wird, finde ich unverständlich.

Danach habe ich eine weitere Antwort von der Stadtpolizei erhalten, in der eingeräumt wurde, dass ich zunächst eine Standardantwort erhalten habe, die immer dann verschickt wird, wenn eine Meldung keine ausreichenden Informationen enthält. Angeblich haben über 70 % der Meldungen dazu geführt, dass zwar Kontrollen durchgeführt wurden, aber nichts veranlasst werden konnte, weil die rechtlichen Grundlagen nicht vorgelegen haben. Demnach bestehen nur Handlungsmöglichkeiten, wenn "eine Behinderung im verkehrsrechlichen Sinne vorliegt" (z. B. das Rad blockiert einen Durchgang).

Weiter heißt es, dass ein Fahrrad unbegrenzt lange abgestellt werden darf, sofern es weder schrottreif ist noch den Verkehr behindert. Zum Merkmal der Schrottreife zählen jedoch weder das Alter, Rost oder fehlende Teile! So begründet die Stadtpolizei u. a. einen fehlenden Sattel dadurch, dass dieser ja aus Leder sein könnte und nicht nass werden darf. Realitätsferner geht es wohl nicht! Ehe ich mir bei Regenwetter die Mühe mache, den Ledersattel von meinem Fahrrad zu schrauben, stülpe ich doch lieber eine Plastiktüte darüber. Wenigstens werden fehlende Reifen als Merkmal nicht mehr gegebener Benutzbarkeit akzeptiert ...

Susanne Neumann