Absurditäten
Eine Berichtigung
Im letzten Frankfurt aktuell war zu lesen: „So sind Radfahrer auf den Furten im Kreisel vor dem einfahrenden, aber nicht vor dem ausfahrenden Verkehr bevorrechtigt“.
Diese Aussage ist falsch. Darauf hat ein aufmerksamer Leser hingewiesen mit Verweis auf das Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung, Kap. 5.3.2.1 vom August 2002. Richtig ist vielmehr, dass der Radweg zur Fahrbahn gehört und sowohl vor dem einfahrenden, als auch dem ausfahrenden Verkehr Vorrang hat – und zwar in beiden Richtungen (es handelt sich komplett um Zweirichtungsradwege). Der Radweg gehört zur Kreisfahrbahn und Radfahrer haben die gleichen Vorfahrtrechte wie die zugehörige Kreisfahrbahn. Vielen Dank auf diesem Weg für die Berichtigung.
Es bleibt noch anzumerken, dass Zweirichtungsradwege wie in diesem Kreisel zwar einerseits Vorteile für Radfahrer bieten, weil man dadurch natürlich abkürzen kann. Das oben genannte Handbuch der Kommunalen Verkehrsplanung stellt hierzu fest, dass linksfahrende Radfahrer bei Untersuchungen „an 13 der 43 Radfahrerunfälle und damit überproportional zu ihrem Auftreten“ beteiligt waren. „Auch war die Unfallschwere der links fahrenden Radfahrer größer, immerhin 4 der 6 Unfälle mit schwerem Personenschaden ereigneten sich mit diesem Teilkollektiv“. Gleichzeitig wird aber festgestellt, dass an Kreisverkehrsplätzen insgesamt die Unfallhäufigkeit „deutlich unter der vergleichbarer signalisierter Knotenpunkte liegt“. Außerdem hätten „die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung nur einen Anteil von etwa 13 %, bei den Unfällen mit Personenschaden beträgt der Anteil allerdings etwa 42 %.“
Die Schlussfolgerung lautet also, dass insbesondere beim Fahren gegen die Fahrtrichtung in diesem Kreisel trotz Vorrangregelung für den kreiselnden Radverkehr eher als sonst mit Fehlverhalten des ein- und ausfahrenden Fahrbahnverkehrs zu rechnen ist.
Stefan Pohl
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15 April, 2012
I ADFC Frankfurt am Main e. V.
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