Leserbrief
Kommentar zu „Es bleibt beklagenswert“, Heft 3/09
Zitat: „Allein die Tatsache, dass man einen abgesenkten Bordstein zur Fahrbahn hin überquert, fordert also das beschriebene Verhalten und der Radfahrer hat keinen Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Dieselbe Regelung gälte, wenn bei der Änderung der Radwegeführung, z.B. in der Eckenheimer Landstraße an der Deutschen Nationalbibliothek, der Radweg einfach auf die Straße geführt würde und an der Absenkung endete. Im Extremfall müsste er anhalten und von hinten ankommende Fahrzeuge passieren lassen. Diese Regelung ist offensichtlich nicht allen radelnden Mitmenschen geläufig.“
Ein weiterer Grund gegen Radwege. Es sind nicht nur Richter und Verkehrsplaner auf zwei Rädern unterwegs. Andererseits ist im beschriebene Fall (Bild 3 auf Seite 11) gemäß Zeichen sichtbar, dass es sich um einen gemeinsamen nicht getrennten Fuß- und Radweg handelt, bei dem Rücksicht zu nehmen ist. Hier zu erwarten, dass man als Radfahrer beim Auffahren auf die Fahrbahn erkennbar keinen Vorrang hat, erscheint mir jedenfalls plausibler als vor der Nationalbibliothek.
Herzlichst,
Bernd Reiter
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15 April, 2012
I ADFC Frankfurt am Main e. V.
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