Freie Fahrt für freie Radler? Manche meinen, lechts und rinks kann man nicht velwechsern. Werch ein Illtum! (Ernst Jandl) Was haben Schiedsrichter und Polizisten gemeinsam? Beide sind für die Einhaltung von Regeln zuständig. Beide haben immer recht. Beide haben einen Ermessensspielraum. Beiden mangelt es manchmal am nötigen Fingerspitzengefühl. Beiden sollte man tunlichst Folge leisten, auch wenn man anderer Meinung ist, sonst können sie unangenehm werden. Es gibt auch einen wichtigen Unterschied: Gegen die Polizei steht den Betroffenen der Rechtsweg offen. Eines aber ist bei beiden Konsens: Ohne sie geht es nicht!
Frankfurts Ordnungshüter machen Ernst. Immer häufiger erreichen den ADFC Klagen von Radfahrern, die sich über bislang offenbar ungewohnte Kontrollen beschweren. Dabei ist unübersehbar: Die Beschwerden offenbaren einen erstaunlichen Mangel an Regelkenntnis und Problembewusstsein. Sie zeigen aber auch, dass Frankfurts Ordnungshüter nicht immer das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag legen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Frankfurts Radfahrer bislang wahrlich nicht unter übermäßigem Verfolgungsdruck zu leiden hatten. Das war wohl nicht zuletzt auch der Tatsache geschuldet, dass Radfahren in der Stadt lange Zeit die Sache einer kleinen Minderheit war, der man zum Ausgleich für die notorische Missachtung ihrer Interessen eine gewisse Narrenfreiheit einräumte. Seit einigen Jahren hat sich die Situation gründlich geändert. Radfahrer haben sich unübersehbar zurückgemeldet im Stadtverkehr. Die Fahrradnutzung hat gerade im Alltagsverkehr enorm zugenommen und damit steigt leider auch die Zahl derer, die unangenehm auffallen, weil sie eine gewisse Regelferne pflegen. Damit stehen sie nicht alleine, denn auch bei anderen Verkehrsteilnehmern gibt es durchaus vergleichbare „Fehlerquoten“. Die Ursachen sind vielfältig. Vielen der „Neuradler“ fehlt es schlicht an Erfahrung und auch bei den Verkehrsregeln gibt es so manche Bildungslücke. Aber auch wer die Regeln kennt, setzt sich schon mal darüber hinweg, weil die illegale Variante Umwege erspart oder auf andere Weise Zeitvorteile bringt. Häufig ist Gedankenlosigkeit im Spiel, aber es gibt zweifellos auch Viele, die es an der nötigen Rücksichtnahme fehlen lassen. Hier gilt es anzusetzen.
Razzia am Brückenkopf
Fahren auf der falschen Straßenseite ist zweifellos eines der häufigsten Fehlverhalten von Radfahrern. Radfahren auf der falschen Straßenseite ist aber auch nicht ohne Grund seit Jahren Spitzenreiter bei den Unfallursachen. Es gibt also gute Gründe, dagegen vorzugehen. Dabei spielt es rechtlich zunächst keine Rolle, ob es dort einen Radweg gibt oder nicht. Sowohl das Fahren auf dem Gehweg als auch die Benutzung eines Radwegs entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung sind verboten. Und was verboten ist, kann geahndet werden. Punkt! Ausgenommen von dieser Regel sind nur sogenannte Zweirichtungsradwege, die in beiden Fahrtrichtungen mit den blauen Radwegeschildern beschildert sind (VZ 237 bzw. VZ 241 StVO). Dasselbe gilt für Gemeinsame Geh- und Radwege (VZ 240 StVO). Für die Einrichtung solcher in beiden Richtungen benutzbarer Radwege gelten aber strenge rechtliche Anforderungen, gerade weil sie mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden sind.
Fakt ist: Auf der Flößerbrücke gibt es keinen Zweirichtungsradweg. Fakt ist aber auch: Es gibt rund um die Brücke trotz mancher Verbesserungen in den letzten Jahren noch immer eine Reihe von Problemen, die es nicht gerade erleichtern, vom Radeln auf der falschen Seite abzulassen. So ist der früher auch auf der „richtigen“ Straßenseite vorhandene Radweg in Richtung Sachsenhausen erst seit relativ kurzer Zeit wieder eingerichtet, wenn auch nur als Gemeinsamer Geh- und Radweg. Über lange Jahre endete dieser auf dem südlichen Mainufer in einer Betonsperre. Eine Ampel, die die Querung des Deutschherrnufers in Richtung Wasserweg ermöglichte, gab es bis vor kurzem nicht. Noch immer fehlt auf der Nordseite ein Stück Radweg. Der ausgeschilderte Weg beginnt erst auf der Brücke. Ein weiterer Problempunkt sind die Verbindungen zwischen den Mainuferwegen und den Brückenköpfen. Wer auf der Nordseite vom Ufer aus nach oben will, um den Fluss zu queren, landet fast zwangsläufig auf der falschen Brückenseite. Dass die Rampe auf der Südseite auf der gleichen Seite liegt, macht den verbotenen Weg eher noch attraktiver. Es ist unter Kennern der Szene kein Geheimnis, dass auch so manche Radtour des ADFC, die ihren Ausgangspunkt am Römerberg hat, gewöhnlich diese Strecke nimmt.
Wenn aber von Seiten der Betroffenen Gewohnheitsrechte eingeklagt werden, gerät das Ganze schnell auf eine schiefe Ebene. Was über lange Jahre geduldet wurde, weil es von der Zahl her kein Problem war, muss im Lichte massenhafter Fahrradnutzung neu bewertet werden. Auch die Autofahrer, die seit Jahrzehnten die Fußgängerzone in der Fressgasse zum Parkplatz umfunktionierten, waren sich keiner Schuld bewusst, hatten doch die Ordnungskräfte die maßlose Überdehnung der Ausnahmeregelung für die „Anlieferung“ bislang hingenommen, ohne einzuschreiten. Trotzdem war es richtig, hier ein Zeichen zu setzen und das wilde Parken zu unterbinden.
Keine Sonderrechte für Radfahrer
Da würde ich mir eher mal eine Kontrolle auf der Eschersheimer Landstraße wünschen, wo es noch immer üblich ist, trotz des 2005 eingeweihten Radfahrstreifens stadteinwärts auf dem für Gegenverkehr viel zu schmalen linken Radweg unterwegs zu sein. Insbesondere der Abschnitt zwischen der Querstraße und der Baustraße hätte durchaus ein wenig mehr Aufmerksamkeit verdient. Da könnten die städtischen Ordnungskräfte dann auch gleich einmal einen Blick auf die zahlreichen Sondernutzungen werfen, die die Fußgänger fast zwangsläufig auf den Radweg treiben, von den vielen Falschparkern gar nicht zu reden. Kurz: eine deutlich brisanterer Problemcocktail als auf der Flößerbrücke. Natürlich gehört zu solch einem differenzierten Vorgehen ein wenig mehr Einfühlungsvermögen, als zum unterschiedslosen Verteilen von Bußgeldbescheiden. Aber die Akzeptanz dürfte bei den Betroffenen deutlich höher liegen. Den nötigen Ermessensspielraum jedenfalls haben die Ordnungshüter.
Blick in die Zukunft
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Den zugehörigen Plan kann man als PDF-Datei herunterladen unter
Eine der Hauptursachen für die berechtigten Klagen der Fußgänger ist allerdings die fehlende Trennung von Geh- und Radwegen auf der Brücke selbst. Hier muss auf beiden Seiten nachgebessert werden.
All die schönen Ausbaumaßnahmen werden allerdings eins nicht bringen: „Freie Fahrt für freie Radler“. So wenig wie all die schönen Pläne für die autogerechte Stadt den Autofahrern die „Freie Fahrt für freie Bürger“ gebracht haben, die der ADAC einst proklamierte. Wer als Radfahrer für sich das Recht einfordert, immer den direktesten Weg zu nehmen, um Zeit zu sparen, wer Gehwege als natürliche Erweiterung der Radwege ansieht, wer es bei alledem auch noch an der nötigen Sensibilität für die Belange seiner Mitmenschen fehlen lässt, der steuert direkt in die Sackgasse. Für die weitere Entwicklung des Radverkehrs in Frankfurt kann das kein Rezept sein. Dies ist die Meinung von Fritz Biel PS: Nach Auskunft des Dezernatsbüros von Volker Stein wurden die 70 Bußgeldbescheide zur Flößerbrücken-Aktion inzwischen zurückgezogen. |