Zeilparken Stadtrat Lutz Sikorski hat jüngst in der Presse das neue Konzept für das Fahrradparken auf der Zeil vorgestellt. Die Berichterstattung dazu gibt Anlass für ein paar Bemerkungen: 1. Das ursprüngliche Konzept des Planungsdezernats sah die Beseitigung aller Baumgitter vor, ohne dass auf der Zeil selbst Ersatz geschaffen werden sollte für das sichere Abstellen und Anschließen der zahlreichen Kundenfahrräder. Der ADFC ist dem Verkehrsdezernenten außerordentlich dankbar, dass er seinen ganzen Einfluss geltend gemacht hat, um diesen Kahlschlag zu verhindern. 2. Es wird in Zukunft trotz aller Anstrengungen nur noch halb so viel Abstellmöglichkeiten unmittelbar auf der Zeil geben, wie zur Zeit. Vor dem Hintergrund der gewünschten Steigerung der Fahrradnutzung wird das vom ADFC unverändert kritisch gesehen. Hier muss über neue attraktive Lösungsansätze weiter nachgedacht werden. Der anstehende Umbau der Hauptwache böte Gelegenheit dazu. 3. Schon heute sind die im Umfeld der Zeil vorhandenen Abstellmöglichkeiten häufig ausgelastet. Es bleibt abzuwarten, wie die dort vorgesehenen zusätzlichen Standorte von den radfahrenden Kunden der Zeil angenommen werden. Das hängt nicht zuletzt davon ab, wie weit sie vom eigentlichen Ziel auf der Zeil entfernt sind. 4. Das Abstellen von Fahrrädern ist im Rahmen des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen grundsätzlich überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Parkverbotsregelungen der StVO gelten nicht für das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten sind. Es gibt folglich keine Vorschrift, die es Radfahrern verbietet, ihr Fahrrad auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone abzustellen. Einzige Einschränkung: es darf von dem abgestellten Fahrrad keine Behinderung oder Gefährdung ausgehen. Wer sein Fahrrad außerhalb der angebotenen Stellplätze parkt, ist also nicht schon deswegen ein „Falschparker“. Die Zurückhaltung der Ordnungskräfte beim Verteilen von „Knöllchen“ wegen falsch geparkter Fahrräder entspringt also nicht einer besonderen Bevorzugung von Radfahrern, sondern der Rechtslage. 5. Der ADFC appelliert an alle Radfahrer, zur Vermeidung unnötiger Konflikte mit Fußgängern beim Parken ihrer Fahrzeuge die nötige Sensibilität walten zu lassen und –so in ausreichender Zahl vorhanden – die vorgesehenen Fahrradabstellmöglichkeiten zu nutzen. Text und Foto: Fritz Biel |