Sicher fahren an Engstellen
Fahrradfahrer kommen in der Stadt fast überall durch – doch manchmal wird es auch auf zwei Rädern zu eng im Straßenverkehr. Der Platzbedarf eines Fahrrads beträgt laut Rechtsprechung nur zwischen einem und 1,25 Meter. Je nach Situation herrschen unterschiedliche Regeln, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent: „Bei einer dauerhaften baulichen Verengung der Fahrbahn hat derjenige Vorrang, der die Engstelle zuerst erreicht. Wenn der Raum auf der Fahrbahn nicht für eine gefahrlose Begegnung ausreicht und der Radfahrer als erster am Engpass angekommen ist, muss der Autofahrer anhalten.“ Weiterfahren darf der Autofahrer nur, wenn er einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einhalten kann – und eine Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht überschreitet. Können beide gleichzeitig passieren, müssen Auto- und Radfahrer äußerst rechts fahren. Wenn die Fahrbahn vorübergehend, beispielsweise durch eine Baustelle, verengt ist, gibt die Straßenverkehrsordnung demjenigen Vorrang, dessen Fahrstreifen frei ist. Wer beispielsweise an einem parkenden Auto links vorbeifahren will, muss erst entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Das gilt gleichermaßen für Radfahrer und Kraftfahrzeuge. In vielen Städten sind die Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung freigegeben. Diese oft sehr engen Straßen sind meist durchgehend zugeparkt. In solch einer Situation, wenn zum Beispiel ein breiter Lieferwagen und ein Fahrradfahrer sich gegenüberstehen, muss derjenige den Weg frei machen, dem es geringere Mühe macht. „Trotz formaler Gleichberechtigung trifft das in den meisten Fällen den wendigeren und flexibleren Fahrradfahrer, der sein Rad auch schnell an den Fahrbahnrand stellen kann“, sagt Roland Huhn. Dies gilt erst recht, wenn der Kraftfahrer in einer engen Einbahnstraße den Rückwärtsgang einlegen müsste. (Pressemitteilung ADFC-Bundesverband, Okt. 2007) |