Sicher Radeln – alles was Recht ist Der Radverkehr hat in den letzten Jahren in unserer Stadt stark zugenommen, und das ist gut so. Die Rahmenbedingungen sind bedeutend besser gworden. So sind viele Einbahnstraßen zum Radeln in die Gegenrichtung freigegeben, weitere werden folgen. Auch die Routen der Radverkehrskonzeption von Mitte der 90er Jahre werden gebaut und auch ausgeschildert. Manches dauert in Frankfurt eben etwas länger. Leider gibt es aber immer wieder Zeitgenossen, die unseren Ruf als Radler ruinieren und sich dabei offenbar nicht darüber im Klaren sind, dass sie auch selbst ein hohes Risiko eingehen. Auf dem Bürgersteig hat man als Erwachsener mit dem Rad eigentlich nichts verloren. Radelt man dort und kollidiert mit einem aus einer Einfahrt kommenden PKW, kann man – sofern der Kraftfahrer die nötige Sorgfalt walten ließ – bis zu 100% des Schadens zu tragen haben. So ist es jedenfalls einer Frau in Celle passiert (OLG Celle ADAJUR Dok. Nr. 55534). Gleiches gilt, wenn man dabei in einer Einbahnstraße auf dem Bürgersteig entgegen der Fahrtrichtung radelt. Mit derlei müssen Kraftfahrer nicht rechnen (AG München, ADAJUR Dok-Nr. 48821). Auf benutzungspflichtigen Radwegen sollte man nur in der vorgesehenen Richtung fahren, ansonsten kann es bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Radler teuer werden (OLG Celle ADAJUR Dok-Nr. 49595). Gemeinsame Geh- und Radwege sind – auch wenn als benutzungspflichtig ausgewiesen – mit Vorsicht zu genießen. Bei Kollision mit einem Fußgänger kann man als Radler u.U. mit bis zu 100% haften (OLG Nürnberg, DAR 2004, 451). Fazit: Mit entsprechender Vor- und Rücksicht geht’s besser, so sagt es schon der berühmte §1 der Straßenverkehrsordnung, den viele Zeitgenossen scheinbar vergessen haben. Wenn man mal ein Stück auf dem Trottoir fährt oder einen Radweg in falscher Richtung benutzt, hat das vielleicht seinen Grund. Man sollte sich aber dabei immer bewusst sein, dass man sich und andere gefährdet und dies daher möglichst vermeiden. Bei zweifelhaften und gefährlichen Radwegen muss man diese zwar (bei entsprechender Ausschilderung) offiziell benutzen. Dennoch: Auf der Fahrbahn sind Hindernisse in der Regel nicht vorhanden, selbst Glasscherben und verlorene Ladung werden meist schnell entsorgt (auf den Radweg?). Bei einem Unfall auf der Straße wird man als Radler zwar auch keine guten Karten haben, wenn man den ‚benutzungspflichtigen‘ Radweg ignoriert hat. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls aber ist dort meist deutlich geringer. Wo man mit welchen Konsequenzen fährt, entscheidet letztlich jeder für sich. Die beste Lösung sind Fahrrad- und Schutzstreifen, doch leider sind diese nicht überall durchzusetzen. Wer dabei mithelfen will, ist bei der Verkehrs-AG sicher willkommen. Jürgen Johann |