Gerichtsurteile über Radfahrunfälle In der ADAC Motorwelt 8/2005 findet sich ein Artikel in der Rubrik „Recht Radfahrer“, der verschiedene Gerichtsurteile zu Radfahrunfällen zitiert. Die Tendenz des Artikels wollen und können wir nicht unterstützen. Er ist überschrieben „Risiko auf Rädern“ und unterstellt eine zunehmende Zahl von „Radl-Rambos, die rücksichtslos sich selbst, Fußgänger und Autofahrer gefährden“ und damit auch die Unfallzahlen erhöhten. Dies wird von den Zahlen in Frankfurt nicht bestätigt. Die Unfälle von Radfahrern sind in Frankfurt in 2004 gegenüber 2003 wieder gesunken (siehe Artikel über Unfallstatistiken 2004). Und das gilt auch für andere Regionen in Deutschland. Außerdem zeigt der Verkehrsbericht 2004 des Polizeipräsidiums Frankfurt/M., dass die von Radfahrern verursachten Unfälle seit 2002 deutlich zurückgegangen sind, nämlich von 45,1 über 42,6 auf 38,3 Prozent. Und wir hoffen, dass dieser Rückgang sich fortsetzt und zwar durch die Zunahme des verantwortungsbewussten Fahrens der radelnden Mitmenschen im Straßenverkehr und nicht durch eine Zunahme des rücksichtslosen Verhaltens von Autofahrern, das beobachtet wird. Und eine solche Zunahme führt statistisch auch zu einer Abnahme des Prozentanteils der Radfahrer als Unfallverursacher. Doch nun zu den Gerichtsurteilen. Diese betreffen verbreitete Alltagssituationen und geben Fallbeispiele, in denen Radfahrer auf Grund ihres Fahrverhaltens ganz oder teilweise für die verursachten oder erlittenen Schäden aufkommen müssen. Da wir immer wieder auf derlei Fälle angesprochen werden möchten wir sie hier, zitiert aus der ADAC Motorwelt Heft 8/2005, S. 34 und mit Erlaubnis von deren Redaktion, zur Kenntnis geben.
Der Artikel in der Clubzeitschrift des ADAC endet mit der Empfehlung, dass Radler, Fußgänger und Kraftfahrer gemeinsam durch mehr Rücksichtnahme helfen mögen, Unfälle zu vermeiden. Dem können wir uns nur anschließen. Fitz Bergerhoff |