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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Entsorgung von Alträdern

----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gisela Becker [mailto:giselbecker@web.de]
An: ordnungsamt.amt32@stadt-frankfurt.de
Betreff: Anfrage alte Räder im öffentlichen Raum

Guten Tag, gibt es in bestimmten Abständen seitens des Ordnungsamtes für die gebräuchlichen Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum eine Kontrolle der Fahrradwracks? Ich denke zum Beispiel an die Innenstadt und die Gitter zu U- und S-Bahnen, die mangels richtiger Abstellanlagen zur Befestigung herhalten müssen. Die alten Räder nehmen den neuen die wenigen Möglichkeiten, das Rad anzuketten. Die Fahrradwracks sind gerade im Winter eindeutig erkennbar durch Demontage, luftleere Reifen, verrostete Ketten. Ich bitte um Antwort und Beseitigung der zwei Alträder am westl. U-Bahneingang Grüneburgweg.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Becker, Stadtverordnete, FAG-Fraktion im Römer

"Reininger, Dagmar“ schrieb am 23.02.04 16:38:55:

Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf die beiden Alträder am Abgang der U-Bahn-Station Grüneburgweg. Wie Sie zutreffend schildern, hindern die von ihrem Besitzer auf Kosten der Allgemeinheit entsorgten Räder, die aktiven Radfahrer ihr Rad vernünftig abzustellen.

Die Beseitigung von Gegenständen bzw. Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum obliegt (soweit es sich nicht um zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge oder um die Abwehr einer akuten Gefahr handelt) dem Straßenbaulastträger, d.h. dem Straßenbauamt der Stadt Frankfurt. Daher werden seitens des Ordnungsamtes keine systematischen Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes reagiert aber selbstverständlich auf die im Rahmen seines Streifendienstes, z.B. täglich in der Innenstadt und im Bahnhofsgebiet oder bei den Aktionstagen „Sicheres und sauberes Frankfurt“ in den Stadtteilen, wahrgenommenen Alt-Fahrräder.

Vom Ordnungsamt werden in diesen Fällen an das schrottreife Fahrrad bzw. dessen Reste ein neon-gelber Aufkleber angebracht, der den Besitzer auf seine Beseitigungspflicht hinweist und ihm dazu eine Frist von üblicher Weise sieben Tagen gibt. Das Ordnungsamt kontrolliert die Örtlichkeit nach Fristablauf nochmals und teilt noch immer vorhandene „Schrott“-Fahrräder dem Straßenbauamt zwecks Beseitung mit.

Sofern Ihnen ungekennzeichnete Fahrradwracks auffallen, bietet es sich an, diese per E-Mail an sicherheit@stadt-frankfurt.de mitzuteilen, um das geschilderte Verfahren in Gang zu setzen. Sofern die Fahrradwracks bereits mit einem gelben Aufkleber versehen sind, richten Sie Ihren diesbezüglichen Hinweis bitte direkt an das Straßenbauamt (strassenbauamt @stadt-frankfurt.de).

Die beiden Räder an der U-Bahn-Haltestelle nehmen wir umgehend in Augenschein.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag, Reininger

Stadt Frankfurt am Main
Ordnungsamt - 32.62 -
Sicherheits- und Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung
Bezirk Mitte, Seilerstr. 23
60313 Frankfurt am Main
Tel. (069) 212-39872
Fax (069) 212-32890

Sehr geehrte Frau Reininger,
zwei Räder waren gestern schon gelb markiert, danke.
Vielen Dank für die wichtigen Tipps mit den richtigen Adressen (= kurzer Amtsweg). Könnten Sie veranlassen, daß unter dem Stichwort Fahrradwracks die Amts-Adressen ins Internet gestellt werden? Servicefreundlich – kundInnenfreundlich? Wäre super!

Mich fragen so viele, was mit den alten Rädern zu machen sei, wo melden.
Sie stellen einfach ein öffentliches Ärgernis dar.

Gruß, Gisela Becker

21. September 2004 ADFC Frankfurt am Main e. V. |