Radweg im Köpperner Tal Das Köpperner Tal ist die einzige flache Verbindung vom Rhein-Main-Gebiet in das Usinger Land und hat für den Radverkehr schon jetzt eine entsprechende Bedeutung. Auch ein touristischer Weg wird im Köpperner Tal verlaufen: Die Erlenbach-Route soll das Usinger Land entlang des Erlenbaches an den Nidda-Radweg bei Bad Vilbel-Massenheim anbinden und diesen Radweg nutzen. Gleichzeitig ist die Landesstraße sehr gut ausgebaut, weil sie das Usinger Land an die A5 (Abfahrt Friedberg) anschließt. Sie wird von Kfz mit hohen Geschwindigkeiten befahren, 120 km/h sind keine Seltenheit, kriminelle Überholmanöver an der Tagesordnung. In dem für den Radverkehr wichtigsten Teilstück ab Köppern hat die Landesstraße einen benutzungspflichtigen Radweg. Dieser Radweg entspricht in mehreren Punkten nicht der Straßenverkehrsordnung, bleibt aber auch lange nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung bestehen. Der 7 Kilometer lange Radweg ist auf der Hälfte der Strecke mit ca. 1 Meter Breite viel zu schmal. Am Ende des Abschnittes (bei der Lochmühle) überquert der Radweg mit der L3041 zusammen den Erlenbach und verengt sich hierbei auf ca. 80 Zentimeter. Die Benutzungspflicht wird selbst an dieser Stelle nicht aufgehoben. An zwei Stellen besteht die Möglichkeit, noch ungesichert auf die Landesstraße zu wechseln. Leider erfährt man an diesen Stellen nicht, dass man es z.B. mit einem Kinderanhänger besser tun sollte, wenn man Beschädigungen vermeiden will. Seit 1994 bemüht sich der ADFC erfolglos um eine Lösung. Weder wird eine geplante Brücke gebaut, noch der Weg verbreitert, noch die Leitplanke an der Brücke versetzt, obwohl die Landesstraße an dieser Stelle drei breite Spuren hat (eine davon ist eine Abbiegespur). Nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung habe ich daher als Privatperson Widerspruch gegen die bestehende Regelung eingelegt. Hier eine kurze Historie: 10.02.03: Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
13.02.03: Zwischenbescheid des Amtes für Verkehrswesen (ASV) Frankfurt
25.03.03: Nachfrage nach Stellungnahme des Amtes für Verkehrswesen (ASV) Frankfurt 08.05.03: Telefonat mit dem Amt für Verkehrswesen (ASV) Frankfurt
08.05.03: Telefonat mit der Stadt Friedrichsdorf
Eine schriftliche Mitteilung habe ich bis heute nicht. In einem Telefonat mit dem zuständigen ASV (natürlich auf meine Nachfrage hin) wurde mir mitgeteilt, man habe in Zusammenarbeit mit der Polizei die Benutzungspflicht aufgehoben. Tatsächlich wurde das Problem anders gelöst: Etwa in der Mitte des Radweges im Köpperner Tal besteht bei der Taunusbahn-Brücke die Möglichkeit, auf die Straße aufzufahren. Hier verschwenkt der Radweg hinter einen breiten Brückenpfeiler, um ca. 50 Meter später wieder neben der Straße zu verlaufen. Vor der Brücke wurde das Schild „Gemeinsamer Fuß-/Radweg Ende“ aufgestellt, ca. 50 m weiter aber wieder ein blaues Schild „Radweg“ aufgestellt – und zwar so, dass es von dem Radweg-Ende-Schild aus eingesehen werden kann, aber eben 50 Meter benutzungspflichtiger Radweg fehlen. Ansonsten wurde nichts geändert, weder bezüglich der Breite des Weges, noch an der Engstelle der Brücke über den Erlenbach. Ob damit die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben ist, bleibt mehr als fraglich. Das Thema wird weiter auf unserer Tagesordnung bleiben. Stefan Pohl |
16. Mai 2004 ADFC Frankfurt am Main e. V. |