Leserbriefe
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Die Langsamfahrer definiere ich mal als Leute, die im Geschwindigkeitsbereich bis etwa 15 km/h bleiben: kleine Kinder, ältere Menschen, Schönwetter-Gelegenheitsradler, Brötchenholer. Weiterhin Leute, die im Prinzip schneller fahren würden, deren Rad aber aktuell nicht verkehrssicher genug dazu ist: Einkauf mit zwei vollen Plastiktüten am Lenker, mangelhafte Bremsen, ausgefallene Beleuchtung usw. Diese Menschen bevorzugen Radwege - in legaler wie illegaler Richtung. Ist keiner vorhanden, benutzen viele auch Gehwege - wogegen insofern vernunftmäßig wenig einzuwenden ist, als sie zum Radfahren genauso (un-)geeignet sind wie Frankfurter Radwege, dies allgemein akzeptiert wird und es bei angemessener, radwegtypischer Fahrweise auch nicht mehr Konflikte oder Kollisionen gibt. Zu den Schnellfahrern gehören z.B. Rennradsportler (sofern sie nicht das Auto nutzen, um die radweghaltige Stadt hinter sich zu lassen) und Alltagsradfahrer, die weiter als bis zum Bäcker fahren. Wer etwa mit dem Rad zur Arbeit fährt oder sonstige Termine einhalten muss, schaut dabei auch auf die Uhr. Solche Leute benutzen das Rad nicht zum Sightseeing oder zur Bewegung an der frischen Luft, sondern, weil es ein schnelles und flexibles Verkehrsmittel ist, das in der Großstadt dem Auto wie dem ÖV überlegen ist. Das ist es aber nur unter der Voraussetzung, dass man unbehindert vorankommt – vor allem so schnell, wie man fahren kann und möchte. Trainierte Alltagsradler erreichen in der Ebene Geschwindigkeiten um 30 km/h, bergab (auch in Frankfurt gibt es Gefälle) entsprechend mehr. Dabei geht es, wohlgemerkt, nicht um Sport, sondern um zweckgebundene Mobilität: Das Anliegen, umstandslos und zügig von A nach B zu kommen. Der Bremsweg hängt quadratisch von der Geschwindigkeit ab. Beispiele: Bei 28 km/h habe ich den vierfachen Bremsweg wie bei 14 km/h, bei 32 gegenüber 12 km/h brauche ich gut den 7-(in Worten: sieben)-fachen Weg, um zum Stehen zu kommen. Die Ausweichoptionen bei Spießrutenfahrt (Radwege) sind ähnlich stark geschwindigkeitsabhängig. Dies, um begreifbar zu machen, was Schnellfahrer bereits wissen: Ein bestimmter Radweg sieht bei 30 km/h ganz anders aus als bei 15 km/h – die eingebaute Gefährdung (Unübersichtlichkeit, Enge und chaotische Führung) wächst immens, das ist eine völlig andere Perspektive. Natürlich bin ich nicht so bescheuert, auf Radwegen mein Wunschtempo zu fahren. Mein windschiefer Kompromiss: Langsamer und unstetiger fahren als auf der Fahrbahn möglich, dafür mit deutlich höherem Konzentrationsaufwand und größerer Unfallgefahr. Ansonsten umgehe ich Radwegstraßen, wo es geht; dafür auch Umwege in Kauf nehmend (so funktioniert Verkehrsverdrängung). Die Teilnehmer dieser Debatte dürften kaum exakt in das skizzierte Kontrastbild von den 15- oder 30-km/h-Fahrern passen. Aus der Erfahrung weiß ich nur, dass ich viel näher an den „30ern“ als an den „15ern“ liege, und dass es bei Fritz umgekehrt ist. Ich habe vor Jahren versucht, ihm die „andere“ Perspektive zu erläutern – und versuche es hiermit nochmal. Die „Langsamfahrer“ gehören natürlich nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Rad- und Gehwege. Diese Begriffe trenne ich ausdrücklich nicht scharf, denn jeder de-jure-Radweg ist de facto auch Gehweg: Wird immer als solcher benutzt und ist meistens eh nur ein auf einem ehemaligen (Voll-)Gehweg abmarkiertes Handtuch. De jure dem Fußverkehr weggenommen, dafür de facto von diesem ignoriert. Einer von vielen Widersprüchen der reinen Radweglehre, die auch der ADFC in den nächsten Jahrzehnten kaum ändern können wird. Die „Schnellfahrer“ hingegen gehören auf die Fahrbahn. Das wollen sie auch. Nur dürfen tun sie es nicht, weil eine Vorschrift von 1934 (damals modern, als Autos noch schnell vorankamen) ihnen die Wahl des Verkehrswegs verbietet. Sie haben auf dem Radweg zu fahren, egal wie unvernünftig dies in der konkreten Situation sein mag. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren, weil ihr Fahrzeug keinen Motor hat. Nun sind wir wieder beim Thema, dem Radwegbenutzungs-Zwang (RWBZ).
Meine Fragen an die Befürworter des Zwangs:
2. Wie sollen sich die Gemaßregelten verhalten? Dürfen sie nur adäquates Rad-/Gehwegtempo fahren (also 12 bis 15 km/h, auf manchen Strecken deutlich weniger), was sie angesichts des Zeitverlustes über den Einsatz weniger umweltfreundlicher Verkehrsmittel ohne solch absurde Geschwindigkeitslimits (ÖV, Auto) nachdenken lässt? 3. Haltet ihr es politisch für richtig, bestimmten Fahrzeugführern die freie Wahl der Fahrbahnbenutzung zu verbieten, bloß weil ihre Fahrzeugart die einzige ohne Motor (und daher besonders umweltfreundlich) ist? Ist es erstrebenswert, diese Leute per RWBZ zu „bremsen“, ihnen die Fahrt zu vermiesen, ihnen künstliche Gefahren und nicht verkehrsgerechtes Verhalten aufzuzwingen und sie den Blutzoll für ihre Verkehrsmittelwahl zahlen zu lassen? (Arbeitsbegriffsvorschlag: reziproke Ökostrafe) Sollte nicht statt dessen der Autoverkehr so „gezwiebelt“ werden, etwa durch die Einführung von analogen (also nicht verkehrsgerechten) Zwangs-"Autowegen"? Aber das interessiert ja nur eine kleine Randgruppe, bestehend aus Freizeitsportlern, Alltagsradfahrern mit guter Kondition, Ökoaposteln sowie den paar Angsthasen, denen das hohe Unfallrisiko auf Radwegen nicht gefällt.
Die Bedürfnisse dieser Gruppe kann man glatt vernachlässigen. Das scheint jedenfalls die Meinung des verkehrspolitischen Beraters des ADFC Frankfurt zu sein, der in seinem Beitrag (1/03) seine Einschätzung, die „meisten Menschen“ hätten mit dem RWBZ keine Probleme, als einziges Argument dafür anführt, dass (impliziert) für den ADFC kein Handlungsbedarf besteht.
Zu der vermeintlichen Randgruppe, welche den RWBZ ablehnt: Das ist wahrscheinlich die Meinung der Mehrheit der Frankfurter ADFC-Aktiven. Wie wäre es mit einer Umfrage? Jedenfalls war es die Mehrheitsmeinung der von den Landesverbänden gewählten Delegierten der oben erwähnten ADFC-Bundeshauptversammlung. Vernachlässigbar?? Wie einfach man es sich doch machen kann. Meine Meinung: Der ADFC sollte die Interessen aller Radfahrer vertreten, insbesondere der Alltags- bzw. Zweckfahrer – von denen und für deren Interessen der ADFC schließlich gegründet wurde. Ob die Randgruppe, welche für die Abschaffung des RWBZ ist, weil sie ihnen das Radfahren vermiest, nun 50, 70 oder auch nur 20% groß ist, halte ich nicht für wesentlich: Schließlich hat der Zwang neben zahlreichen Nachteilen keinen Vorteil, auch nicht für die „Langsamfahrer“. Dass es seit Jahren „andere“ (nicht benutzungspflichtige) Radwege gibt, auch in Frankfurt, hat sich ja hoffentlich herumgesprochen. Wer das weiß, kann die Forderung nach der RWBZ-Aufhebung eigentlich nicht mehr als „Abschaffung aller Radwege“ missverstehen ... In hunderten von Debatten über den RWBZ ist mir bisher kein nachvollziehbares Argument dafür begegnet – mal abgesehen von „Freie Fahrt für freie Würger“, dem eigentlichen Zweck des Fahrbahnverbots. Das Argument von Annegret Brein, zwangsfreie Radwege würden nicht unterhalten, greift kaum: Die benutzungspflichtigen auch nicht. Jedenfalls trifft das für alle Radwege zu, die ich im Frankfurter Osten regelmäßig (zwangs-)benutze: Von Instandsetzung keine Spur, nicht mal eine Schippe Teer in den Löchern, manche Buckelpisten zerfallen seit Jahrzehnten. Hie null Unterhaltung, dort auch null - worin besteht der Unterschied? Noch kurz zu Annegrets Fallbeispielen ... Auf dem Radweg von einem Kind umgerannt: Sowas passiert auch auf der Fahrbahn, aber viiiel seltener. Kinder lernen früh, ab der Bordsteinkante auf Verkehr zu achten. Kollision mit auf die Hauptstraße einbiegendem Auto: Auch das passiert seltener bei Fahrbahn- als bei RW-Benutzung. Geöffnete Autotüren: Auf der Fahrbahn kein Problem, wenn man nicht zu weit rechts fährt (ich fahre Mindestabstand 1 Meter = Türbreite = Sicherheitsabstand null) – auf Radwegen ein unlösbares Problem. Auch, weil der Anteil der Autos, in die man von hinten nicht mehr reinsehen kann, immer größer wird.
Ein zum Thema Fahrweise interessanter Text:
Auf differenziertere Debatte und stressfreies, ungebremstes Radfahren ohne kafkaeske Zwänge hoffend, grüßt Rainer Mai
Ärgerlich und gefährlich
Bild 1: Dortelweil, Friedberger Straße, Höhe Wohnparadies. „Die Radwegeführung muss insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sein.“ (Erläuterung zu RadverkehrsAnlagen 1995) Nichtsdestotrotz schmückt ein Findling mit schönen spitzen Kanten und für stürzende Radfahrer gut erreichbar diese Kreuzung am benutzungspflichtigen (!) Radweg. Bild 2: Bad Vilbel, Südbahnhofkreisel. Hier ist nicht nur das redliche Bemühen um eine möglichst umständliche Führung des Radwegs erkennbar. Zum Teil sind hier die vorgeschriebenen Mindestbreiten von 1,5 m nicht gegeben und die Kurvenradien zu eng. Die Fußgänger haben ebenfalls Grund zur Freude. Bild 3: Siedlung Heilsberg, Bereich Buswendehammer. „Am Ende eines (benutzungspflichtigen) Radwegeabschnitts muss ein Radfahrer sicher auf die Fahrbahn wechseln können.“ (ERA 1995) Papier ist geduldig; auf eine entsprechende Markierung und Beschilderung an dieser Stelle glauben die Verantwortlichen verzichten zu können. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gegenüber diesbezüglichen Anregungen und Beschwerden des Bad Vilbeler ADFC hat sich der Magistrat bisher als äußerst beratungsresistent erwiesen. Bild 4: Radstreifen am Bad Vilbeler Berg. Man will ja nicht nur meckern, hier wurde eine ordentliche Radverkehrsanlage geschaffen. Aber dafür bedarf es keiner innerörtlichen Benutzungspflicht. Solche Radwege werden nämlich freiwillig benutzt.
Fazit: Es soll gar nicht in Abrede gestellt werden, dass auch unzureichende Radverkehrsanlagen für viele Gelegenheitsradler eine akzeptable Einrichtung sind. Alltagsradler empfinden solche Radwege allerdings nicht nur als Ärgernis, sondern auch als gefährlich. Deswegen sollten Gegner der innerörtlichen Radwegebenutzungspflicht auch im ADFC ernster genommen werden.
Sichtbarkeit ist Sicherheit
Zur optimalen Sichtbarkeit gehört einmal die Ausrüstung: Helle, am besten sogar grelle Kleidung hilft schon viel. Wir alle kennen den Schrecken, wenn schwarz angezogene Personen auf unbeleuchteten Fahrrädern wie aus dem Nichts auftauchen. Eine große Hilfe sind Reflektorstreifen und -flecken an der Kleidung. Dass das Fahrrad nach allen Seiten reflektieren muss und funktionierendes Licht braucht, versteht sich von selbst. Der andere Aspekt von Sichtbarkeit ist die Positionierung des Radverkehrs im Straßenraum: hinter parkenden Autos und Heckenreihen sind Radler für den Verkehr auf den Fahrbahnen unsichtbar. So entstehen unvermutete Begegnungen, die oft gefährlich werden. Daher empfiehlt selbst der größte Autofahrerverband Deutschlands, dass Radverkehrsanlagen (RVA) direkt neben den Fahrbahnen verlaufen sollen. Wo es diese RVA nicht gibt, müssen die RadfahrerInnen selbst darauf achten, dass sie gut sichtbar sind. Das bedeutet, dass wir selbstbewusst fahren müssen und uns nicht an den rechten Fahrbahnrand quetschen lassen. Zu parkenden Autos sollte man einen Seitenabstand von mindestens einem Meter lassen, damit Autotüren nicht gefährlich werden können. So können AutofahrerInnen einen auch beim rückwärts Ausparken früher sehen.
Grundsätzlich ist aber eine umsichtige und defensive Fahrweise, die auf die anderen VerkehrsteilnehmerInnen achtgibt, für Alle ein guter Weg, um das Verkehrsklima in Frankfurt zu verbessern.
Trügerische Sicherheit
So schreiben Sie, auf dem Radweg seien Sie einmal gegen einen Laternenpfahl gefahren. Das halten Sie dem Radweg noch zugute, denn auf der Fahrbahn hätte Schlimmeres passieren können. Möglich, aber ich halte das Gegenteil für wahrscheinlicher, denn auf der Straße stehen keine Laternenpfähle, und länger nach hinten zu gucken überlegt man sich dort zwei Mal. Ein anderes Mal sind Sie auf dem Radweg von einem Kind umgerannt worden. Glauben Sie wirklich, das Kind wäre genau so unbekümmert auf die Straße gelaufen wie auf den Bürgersteig?
Der Königsweg ist der Radstreifen auf der Fahrbahn. Er vermittelt ein wenig das Sicherheitsgefühl einer getrennten Bahn, bietet aber die Vorteile der Straße; nur leider hat er eine Unart des Radweges geerbt: Er lädt Faulparker ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ärgerliche Front
Ich wünsche mir, dass meine Vorstellung einer fahrradfreundlichen Stadt in das verkehrspolitische Konzept des ADFC integrierbar ist. Gerade weil dies zurzeit im Römer nicht mehrheitsfähig ist.
Zum Leserbrief von Annegret Brein in frankfurt aktuell 2/2003
Ich finde es prima, dass Annegret so viele Beobachtungen anführt, um zu zeigen, dass das radfahrende Volk besser führe, wenn es Radwege benutzte. Ich denke aber, dass alle Beispiele auch zu dem gegenteiligen Schluss führen können, wenn man die Schuldgefühle, auf denen die gesamte Argumentation aufbaut, mal genauer betrachtet.
An Unfällen, die auf Straßen passieren, würde sie sich wahrscheinlich auch schuldig fühlen, wenn es da alternativ einen Radweg gäbe und sie den nicht benutzt hätte. Diese Neigung, die Schuld in erster Linie bei sich selbst zu suchen, ist weit verbreitet bei Nicht-Motorisierten und sie verhindert oft eine realistische Auswertung der eigenen Beobachtungen. Schauen wir uns die Beispiele mal an:
1. „Laternenpfahl“ (Thema „Aufragende Hindernisse auf Radwegen“): Schuldgefühle, weil mensch sich beim Fahren nach einem Hund umgeguckt hat, sind nicht angebracht. Die Eltern haben damals vielleicht deswegen geschimpft, aber es gibt genug Situationen, bei denen ein Umschauen sinnvoll ist, wenn nämlich Gefahrenquellen auftauchen, und das können auch Hunde sein. Deshalb gehören Laternenpfähle nicht auf Radwege oder umgekehrt. Auf der Fahrbahn wäre das entgegen der geäußerten Vermutung nicht passiert, denn interessanterweise werden dort keine Laternen aufgestellt, obwohl das Auto gegen einen solchen Aufprall viel besser schützen kann.
2. „Rennendes Kind“ (Thema „Fußgänger auf Radwegen“): Dass Personen ins Rad rennen, dürfte auf Radwegen viel häufiger vorkommen als auf Straßen. Selbst Kinder nehmen die Fahrbahn schon als Gefahrenzone wahr und rennen nicht ohne Weiteres auf die Straße. Radwege werden von den wenigsten Menschen als Gefahrenzonen erkannt. 3. „Gegenverkehr“: Hier muss ich vorübergehend die Perspektive wechseln – den Radler, auf den Annegret geprallt ist, weil sie den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat, trifft jedenfalls keine Schuld und das ist bei diesem Beispiel entscheidend. Trotz korrekter Radwegbenutzung ist er zu Schaden gekommen. Auch dies ist ein Risiko, dem mensch auf Radwegen sehr häufig ausgesetzt ist. Auf Fahrbahnen dagegen ist zum Ausweichen viel mehr Platz – zumal für ein schmales Fahrrad! Es gibt sogar Radwege, auf denen Gegenverkehr vorgesehen, aber deshalb nicht weniger problematisch ist. 4. „Straßenbahnschienen“ (Thema „Belag des Radweges“): Ok, Schienen, noch dazu in Längsrichtung, kommen auf Radwegen selten vor. Bekanntermaßen weisen dagegen die Beläge von Radwegen viel öfter gravierende Mängel auf als die Fahrbahnbeläge (Wurzeln, Schlaglöcher, Pfützen, Schotter, Glasscherben...). Über die Problematik des Winterräumdienstes wurde im Januarheft ausführlich berichtet. Es scheint mir auch nur ein schwacher Trost zu sein, dass mich auf dem Radweg nach einem Sturz wenigstens nicht so leicht noch ein Auto überrollen kann (wenn ich mich beim Stürzen auf den Radweg beschränkt habe, das ist aber oft schwer zu beeinflussen). Dafür kann es sein, dass ich lange Zeit unbemerkt auf dem Radweg liegenbleibe... 5. „Straßenüberquerungen und Ausfahrten“: Auch Radwege müssen Straßen überqueren, da wären die geschilderten Unfälle an Einmündungen mindestens genauso schlimm verlaufen. Solche Gefahrensituationen treten bei Benutzung von Radwegen sogar wesentlich häufiger auf. Autofahrern, die aus einem Grundstück auf die Straße fahren, fehlt oft das Bewusstsein, dass sie einen Radweg überqueren. Sie rechnen nur mit Objekten, die sich im Fußgängertempo vorwärtsbewegen. Böse Unfälle sind die Folge.
6. „Sich öffnende Autotüren“: Sowas kann leider auf Radwegen auch passieren. Zugegeben, auf Frankfurts Straßen ist das die Pest!
Es ist ein Unding, was wir unseren Kindern auf Radwegen wie auf Fahrbahnen zumuten. Natürlich müssen Kinder geschützt werden, sie sollen demonstrativ klingelnd überall auf den Bürgersteigen fahren – vielleicht veranlasst das die älteren Semester, die sich dadurch gestört fühlen, endlich mal zu einem politischen Engagement in Richtung eines menschenfreundlichen Verkehrs, solange sie noch laufen können und ihre Sinne beisammen haben. Als Übergangslösung für Menschen, die sich im Fußgängertempo mit dem Rad bewegen, nicht sicher die Spur halten können und die gern dauernd vom Rad absteigen, mögen Radwege ja eine gewisse Berechtigung haben. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Radbenutzung, auch wenn unsere Straßenverkehrsordnung ihnen das gerne streitig machen möchte. Für Kinder jedoch sind Radwege nicht geeignet, denn sie gaukeln eine Sicherheit vor, die sie in Wirklichkeit gar nicht bieten. Kindern wird dies leicht zum Verhängnis. Eine Abschaffung der Radwege-Benutzungspflicht wäre sicher zu begrüßen, besonders wegen der dadurch zu erreichenden Verbesserung des Versicherungsschutzes bei Unfällen. Für viel wichtiger halte ich es jedoch, im täglichen Überlebenskampf immer den Grundsatz zu beherzigen, dass niemals irgendeine „offizielle“ Verkehrsregelung dazu verführen darf, das eigene Denken abzuschalten – womöglich noch aus Angst vor befürchteten polizeilichen Eingriffen. In diesem Sinne brauchen wir ein Sicherheitstraining für Kinder und Erwachsene auf der Grundlage von Tatsachen und keine Dressurmaßnahmen zur Einhaltung von Verkehrsregeln. Im Straßenverkehr geht es ständig ums Überleben, auch wenn wir das gerne verdrängen möchten.
Zur Person: Ich bin nicht ADFC-Mitglied, aber Mitglied im Verein autofrei leben!
Unfall beim Austeilen von frankfurt aktuell
Tatsächlich erhielt ich sie wie vereinbart am 14.3., plus Tourenprogramm. Da ich am Wochenende keine Zeit hatte und auch montags viel Stress angesagt ist, wollte ich alles am Dienstag, 18.3. verteilen. Doch leider kam mir ein Unfall dazwischen, der vielleicht auch für andere Radfahrer eine Warnung sein kann bzw. möchte ich mich an dieser Stelle gerne mindestens für ein „Vorsicht Radfahrer-Schild“ engagieren. Seit sechs Jahren fahre ich täglich unfallfrei von Bornheim nach Fechenheim. Ich bilde mir ein, sehr umsichtig und aufmerksam zu sein, zumal ich weiß, dass Autofahrer an vielen Stellen nicht mit Radfahrern rechnen, obwohl z. B. seit 20 Jahren an diesen Stellen Radwege existieren. Umgefahren wurde ich beim Überqueren des kombinierten Fuß- und Radwegs auf der Hanauer Landstraße. Nun wird mir eine Mitschuld von der Polizei vorgeworfen, da ich den Radweg entgegen der Fahrtrichtung gefahren bin. Es handelt sich um den Zebrastreifen, an dem die Autos aus Hanau kommend (nach der Mitsubishi-Niederlassung) rechts zum Riederwald oder zur Autobahn Richtung Bad Homburg/Friedberg abbiegen wollen. Mein Mann sagt, er würde den schmalen Weg vom Ostpark hochfahren und ist dann bereits auf der Brücke über den Eisenbahngleisen entgegen der Fahrtrichtung. Aber an der Stelle ist der Bordstein so hoch, dass man die Autos nicht fürchten muss, wenn nicht gerade Radfahrer und Fußgänger in korrekter Richtung entgegen kommen. Diejenigen, die dort öfter fahren, wissen aber sicher auch, dass es in Fahrtrichtung eigentlich keine befriedigende Möglichkeit gibt, um nach Fechenheim zu kommen, dass durch ein breites Tunnelsystem, in einem großen Bogen und einem auf und ab der Radweg schließlich auch am Kentucky Fried Chicken vorbei wieder auf die Hanauer Landstraße und somit nach Fechenheim führt. Daher fand ich die Verkehrsführung über zwei Straßen mit Zebrastreifen und drei Straßen mit Ampel als echte Alternative. Bevor ich die Straße überqueren wollte, habe ich kontrolliert, ob sie frei ist und ca. 50 m entfernt ein Auto gesehen, das mir weit genug entfernt schien. Doch dieses Auto traf mein Vorderrad, schleuderte es zwei Meter vor sich und ich flog schätzungsweise 1,5 Meter in meine Fahrtrichtung und landete bereits auf dem sicheren Gehweg. Ich merkte sofort, dass mein rechter Oberarm gebrochen war, weil ich mich nicht mehr aufstützen konnte. Die Platzwunde am Kopf musste genäht werden. Ich denke, dass ich im Großen und Ganzen noch Glück gehabt habe. Polizei und Rettungswagen waren schnell vor Ort, ich wurde in die Unfallklinik gebracht und der Oberarmknochen wurde mit einer Platte und neun Schrauben wieder verbunden (Die Heilung wird nach 12 Wochen erwartet).
Es sind aber für mich noch einige Fragen offen:
Obwohl hinter dem Verursacher Autos waren, gibt es keine Zeugen. Wie muss man vorgehen, wenn ich 10 Meter vor dem Radweg das Schild „Achtung Radfahrer Vorfahrt gewähren“ haben möchte, bzw. ist eine Genehmigung für das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung wünschenswert, mit den entsprechenden Hinweisschildern? frankfurt aktuell hat mir dann eine Freundin am 29.3. in Bornheim ausgeteilt und ich bitte die Empfänger, die Verspätung aufgrund der genannten Umstände zu entschuldigen. Antje Strohbach Die frankfurt aktuell-Redaktion bedankt sich bei der Freundin und wünscht Antje Strohbach weiterhin gute Besserung. |
8. Mai 2003 ADFC Frankfurt am Main e. V. |