Presse-Information des Vereins „autofrei leben! e. V.“:
Verfassungsfeind Auto? Ein Vorstandsmitglied von „autofrei leben! e. V.“ erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Straßenverkehr in seiner heutigen Form. Der Gesetzgeber habe dem Auto eine Sonderstellung zu Lasten umweltfreundlicher Verkehrsteilnehmer verschafft. Fachleute halten eine verfassungsrechtliche Klärung für überfällig. Der in Hamburg ansässige Verein „autofrei leben!“ unterstützt den Beschwerdeführer Schmidt, der vor dem Bundesverfassungsgericht das Straßenverkehrsrecht angreift, weil es im Widerspruch zum Grundgesetz stehe. In der durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellten Hierarchie sei die natürlichste Form der menschlichen Fortbewegung – das zu Fuß gehen – an die letzte Stelle gerückt worden. Um diese Ordnung durchzusetzen, habe der Staat nicht nur Bußgeldsätze festgelegt, sondern auch sein Gewaltmonopol an die Kraftfahrer treuhänderisch übertragen. Dazu Schmidt: „Die StVO und ihre übliche juristische Auslegung erfüllt nicht die Anforderungen von Artikel 2 des Grundgesetzes, also dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die ständigen Gewaltdrohungen durch schnell fahrende Autos erklären Polizei und Justiz zur Bagatelle, obwohl schon im Kindesalter eindringlich davor gewarnt wird. Und wer per Auto tötet, kann ziemlich sicher sein, nicht hinter Gittern zu landen, sondern bloß vorübergehend zum zu Fuß gehen im Autostaat verdammt zu werden.“ Die Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, Fußgängern, Radfahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Eine Forderung, die nicht von ungefähr kommt, wie Schmidt anhand von exakten Berechnungen nachweisen kann. Der Verkehrsexperte Dieter Teufel (UPI/Heidelberg) bestätigt: „Seine Argumentation ist kaum zu widerlegen. Ein solcher Schritt ist verkehrswissenschaftlich und gesellschaftlich längst überfällig.“ Professor Schöndorf, der an der Fachhochschule Ffm Umweltrecht lehrt, fordert die Verfassungsrichter auf, die Beschwerde ernst zu nehmen: „Die deutsche Justiz hat schon beim Umweltrecht versagt, weil angeblich die Kausalität zwischen Schadstoffbelastung und Gesundheitsschäden nicht eindeutig nachweisbar sei. Wenn der zigtausendfache Straßenverkehrstod aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nicht als Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes gewertet wird, sollte die Justiz in Frührente statt Rente mit 70 gehen“. Der Vorsitzende von autofrei leben! e. V., Schuldt, erklärt: „Wir Nicht-Autofahrer sind viel mehr als die meisten glauben und wahrnehmen. Auf meinem täglichen Arbeitsweg mit dem Fahrrad durch Hamburg werde ich häufig durch Autos gefährdet und darf zum Dank deren Abgase einatmen. Damit muss Schluss gemacht werden, damit alle umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmer nicht mehr unter dem Diktat des Automobilismus leiden müssen. Deshalb unterstützen wir Schmidt.“
Kontaktadresse:
Bezug der Beschwerdeschrift bei:
www.ag2100.de
Pressemitteilung des Vereins „autofrei leben! e. V.“
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15. Januar 2003 ADFC Frankfurt am Main e. V. |