Parken auf Radwegen
und was wir dagegen tun können
Das Parken auf Radwegen ist ein ernstes Problem. Oft gefährdet es auch unsere Sicherheit als Radfahrer und Radfahrerinnen. Es ist auch eines der Probleme, die in der AG Verkehr verstärkt angegangen werden sollen. Eine Beseitigung werden wir nicht erreichen. Doch vielleicht eine Verminderung, wenn auch wir mit unseren Möglichkeiten etwas dagegen tun.
Eine Möglichkeit dazu sind Anrufe bei den zuständigen Behörden, wenn wir besonders krasse Fälle der Gefährdung und Behinderung feststellen. So war in einem Artikel in FRANKFURT aktuell (Nr.2/2001, S. 6) über Falschparker im Marbachweg berichtet worden. In diesem Zusammenhang hatten wir hingewiesen auf Telefonnummern, die uns vom Ordnungsamt mitgeteilt worden waren und die man im Falle von Falschparken anrufen kann. Diese damals mitgeteilten Telefonnummern gelten nicht mehr.
Anlass zu diesem Artikel mit der Erinnerung daran ist eine neu anzutreffende Stelle der Behinderung. Und zwar befindet sich diese im Verlauf der zukünftigen Radfahrroute 7, der Ostparallele zur Eschersheimer Landstraße in der Bertramstraße. Seit der Einrichtung der Tempo 30-Zone in diesem Bereich endet hier der Radweg vom Anlagenring kommend nach Norden am Beginn dieser Tempo 30-Zone und wird dort auf die Straße geführt. Neue Markierungen mit Fahrradpiktogrammen wurden aufgebracht und für jeden Verkehrsteilnehmer ist der Radweg und sein Verlauf beziehungsweise sein Ende an dieser Stelle besonders deutlich. Auch die Parkplätze wurden anders angeordnet und markiert
Seit Durchführung dieser Maßnahmen muss nun leider festgestellt werden, dass zumindest an den Werktagen der Radweg in seinem Verlauf, insbesondere aber an seinem Ende, häufig zugeparkt ist. Diesen Zustand zeigt das Bild, wo am Ende des Radweges vier PKWs die Durchfahrt behindern oder unmöglich machen.
Da nun nach Beendigung der Umbauarbeiten am Alleenring im Bereich der Adickesallee die Benutzung dieser Radfahrroute zunehmen dürfte, haben wir das Ordnungsamt im Mai auf die missliche Situation hingewiesen. Mit Schreiben vom 18. Juli erhielten wir eine Antwort. Darin werden wir gebeten, im Falle von festgestellten akuten Störungen der Verkehrssicherheit das Ordnungsamt oder das zuständige Polizeirevier zu informieren. In dem Schreiben heißt es: „Sollten Sie zukünftig akute Störungen der Verkehrssicherheit feststellen, möchte ich Sie bitten, das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes, Tel. 212-44044, oder das 12. Polizeirevier, Tel. 7551-1200, zu informieren.“ (Hervorhebung durch den Autor) Dies erscheint uns doch als ein Angebot, von dem wir in den angegebenen Fällen durchaus Gebrauch machen sollten. Bei dem ersten Versuch, das Sicherheitstelefon zu erreichen, wurde dort allerdings nicht reagiert. Die Nachfrage beim Ordnungsamt wegen dieser Tatsache rief dort Erstaunen hervor. Das Revier hat den Hinweis dankend entgegengenommen.
Wir sollten also die Telefonnummer des zuständigen Reviers, in dem wir in der Regel mit dem Fahrrad unterwegs sind,. und die Nummer des Sicherheitstelefons ebenfalls parat haben. Dazu eine Telefonkarte für einen Anruf vom nächsten öffentlichen Telefon als Nicht-Handynutzer.
Fitz Bergerhoff
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