Brandaktuelles zur Radweg-Benutzungspflicht
Sicherlich wäre es denkbar, nur dann eine Ausschilderung als Radweg zuzulassen, wenn der jeweilige Radweg festgelegten Mindestanforderungen entspricht. Die Überprüfung erscheint mir kaum praktikabel, und das Abschrauben der meisten Radwegschilder würde hohe Kosten verursachen. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist einfach, schnell durchführbar und sehr anschaulich. Gute und schlechte Radwege könnte man durch die Annahme bzw. Nichtannahme durch die Benutzer deutlich erkennen. In manchen Städten wird eine solche Wahlfreiheit bereits punktuell gewährt. Man beschildert die Wege als Gehwege und ergänzt „Radfahrer frei“. Schnelle Radler bleiben auf der Fahrbahn, andere können den ihnen sicherer erscheinenden Weg benützen. Aber soviel Wahlfreiheit möchte der deutsche Bürokrat dem Radler wohl doch nicht generell gewähren. Oder doch? Legalisieren wir, was vernünftigerweise praktiziert wird. Das umweltschonende stadtverträgliche Verkehrsmittel Fahrrad verdient „Freie Fahrt für Vernunft“. Ich jedenfalls schließe mich der Schweizer Formulierung an: Das „muß“ muß weg.
Horst Hahn-Klöckner, Bremen
HHK ist zur Zeit ADFC-Bundesgeschäftsführer und Präsident des ECF. Der Text ist ein Auszug (Artikelende) seines Beitrags in 'Pro Velo' 11 – von Anno 1987. Eine erfrischend klare Position. Welche Erkenntnis-Fortschritte gab es in den 15 Jahren danach? (Quelltext auf Hinweis eines Hamburger ADFC-Aktiven just wiederentdeckt von Rainer Mai) |
15. Juli 2002 ADFC Frankfurt am Main e. V. |