Ausgabe 3/2002 Mai/Junil |
Doch
nur ein Möchtegern-Hilfssheriff
Zum Bedauern des Staatsanwaltes kam es bei der Übermittlung der Akten an ihn zu Verzögerungen. Sonst hätte er den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis beantragt, dem nach seiner Ansicht sicher gefolgt worden wäre.
Übrigens war der tätliche Autofahrer ob der Empörung über das vermeintliche Vergehen des Radlers so aufgeregt, dass er sogar sich selbst vergaß. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass der Rechtsanwalt sich als Staatsanwalt bezeichnete. Diesen Fall von Amtsanmaßung wollte der echte Staatsanwalt jedoch nicht verfolgen, um den Prozessbeginn nicht noch weiter zu verzögern.
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