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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 2/2002   März/April

Radunfall durch Verkehrshindernis –
Stadt regulierte den Schaden

Ein neuer Rohrbügel mitten auf dem Radweg Deutschherrnufer nahe der Deutschherrnbrücke wurde mir im August 2001 in der Dunkelheit zum Verhängnis. Trotz Vollbremsung prallte ich mit dem Tourenrad gegen das Gitter, konnte zum Glück noch abspringen. Doch der Rahmen meines geliebten Tourenrads im Topzustand hatte einen Totalschaden. Der Aufprall schonte meinen Rücken nicht gerade. Auf dem Weg war ich sonst ungehindert entlang geradelt. Das plötzlich auftauchende Gitter hatte ich einfach nicht erwartet. Meine polizeiliche Meldung begleitete ich mit dem Vorschlag, die zwei Gitter schnellstens wieder zu entfernen, durch die wie in den fahrradfeindlichen 50er und 60er Jahren nur im Slalom durchzufahren ist. Dem wurde nicht nachgekommen. Denn auf der autofreien Strecke sollten Motorräder, die vor allem die Kinder der KT gefährden, am rücksichtslosen Durchbrettern gehindert werden. Es wurden nur selbstreflektierende weiß-gelbe Schilder angebracht – und ein drittes Gitter wurde noch dazu einbetoniert. Zu bestaunen ist, wie Räder mit Kinderanhängern durch diesen engen Durchlass manövrieren.
Die Stadt hat den Verlust meines Rades nun im Februar 2002 finanziell reguliert und Schmerzensgeld bezahlt. Rückfragen an Gisela Becker, Telefon 069/7505-7344 (dienstlich) oder 069/97205579 (privat).
Gisela Becker


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