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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2002   Januar/Februar

Was ist das Ziel?
Rainer Mai hat recht! Die Art und Weise, wie die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt seit 1997 die Zielsetzung der StVO-Novelle (sogenannte Fahrradnovelle) konterkariert hat, bietet allen Anlass für Ärger und Verdruss.

Ja, die Straßenverkehrsbehörde ignoriert in weiten Teilen noch immer die klare Absicht des Verordnungsgebers, Schluss zu machen mit der jahrzehntelangen Praxis, den Radverkehr um nahezu jeden Preis von der Straße auf die Gehwege zu vertreiben – in trauter Gemeinschaft mit vielen anderen Städten und Gemeinden in Deutschland, zum Vorteil des Autoverkehrs.

Ja, die Straßenverkehrsbehörde ist bis heute ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, bis zum 1.10.1998 alle vorhandenen Radverkehrsanlagen daraufhin zu überprüfen, ob sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Das gilt im Hinblick auf die neu eingeführten Qualitätskriterien ebenso wie für die Prüfung der Notwendigkeit, überhaupt eine Trennung der Verkehrsarten herbeizuführen.

Ja, die Straßenverkehrsbehörde schämt sich nicht, den Frankfurter Stadtverordneten auf deren ausdrücklichen Beschluss (Antrag der Grünen NR 1261 vom 7.11.2000 "Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse der Radwegeüberprüfung vorzulegen") nach 8 Monaten Bearbeitungszeit einen nur mühsam als Zwischenbericht getarnten, fast wortgleichen Aufguss einer zwei Jahre alten Pressemitteilung vorzulegen, die schon damals vor allem das Ziel hatte, unübersehbare Blößen zu bedekken und gravierende Verschlechterungen für den Radverkehr zu verschleiern.
Der von Rainer Mai angesprochene Radweg in der Saalburgallee ist, wie viele andere Strecken auch, in der Liste der überprüften Radwege nicht enthalten, obwohl er mit Sicherheit einer der offensichtlichsten Problemfälle ist. Er ist bislang schlicht nicht überprüft worden. So weit so schlecht!
Das Beispiel Saalburgallee zeigt aber leider auch, dass es mit der einfachen Forderung nach Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege nicht getan ist.

Nein, ich bin nicht der Meinung, dass wir die Straßenverkehrsbehörde durch eine schlichte Umschilderung aus ihrer Verantwortung für die Schaffung sicherer und komfortabler Radverkehrsanlagen entlassen sollten. Die große Masse der radfahrenden Menschen will eigene Verkehrsflächen. Sie betrachten es nicht als Ausdruck der Gleichberechtigung, entweder Slalom zu fahren zwischen stehenden Autoschlangen oder gemeinsam mit ihnen im Stau zu stehen.

Nein, ich bin nicht der Meinung, dass alle Möglichkeiten erschöpft sind, die Straßenverkehrsbehörde doch noch zu einer Änderung ihrer wenig fahrradfreundlichen "Politik" zu bewegen.
Die verallgemeinernde Rede von der Straßenverkehrsbehörde verdeckt im übrigen die Tatsache, dass es auch in diesem Amt – wie in allen anderen auch – seit Jahren erhebliche Meinungsverschiedenheiten über den sachgerechten Umgang mit den Interessen und Bedürfnissen der radfahrenden Menschen in Frankfurt gibt, von den weit in die Zukunft weisenden Zielen der Radverkehrsförderung gar nicht zu reden.
Viele der vom ADFC in einer Serie von Artikeln Anfang 2000 kritisierten Entscheidungen sind mittlerweile mehr oder weniger stillschweigend korrigiert worden.

Nein, ich bin nicht der Meinung, dass die StVO-Novelle von 1997 ein Fehlschlag war. Die notwendigen Veränderungen brauchen aber ihre Zeit. Die Einführung der Qualitätskriterien übt unübersehbar ganz erheblichen Druck auf die Verwaltungen der Städte aus. Das geht so weit, dass derzeit hinter den Kulissen auf Bundesebene große Anstrengungen unternommen werden, die Mindestkriterien bei der anstehenden StVO-Novelle unter dem Banner der Entrümpelung von Vorschriften wieder aus der StVO zu entfernen. Der ADFC sollte sich hüten, hierbei den nützlichen Idioten zu spielen.

Wie geht es weiter?
Der ADFC Frankfurt hat im Sommer 1997 vorsorglich eine Bestandsaufnahme aller in Frankfurt vorhandenen Radwegbeschilderungen vorgenommen.
Angesichts der offensichtlichen Defizite in der Umsetzung der Reform ist für das kommende Frühjahr vorgesehen, die zwischenzeitlich vorgenommenen Veränderungen zu protokollieren, den Ist-Zustand der Altanlagen im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zu erfassen und auf dieser Basis mit klaren Forderungen einen neuen Anlauf zu nehmen, im Interesse aller doch noch zu einer positiven Wendung zu kommen.
Eine Klage kann im Einzelfall ein individueller Ausweg sein. Ihr Ausgang ist aber auch vor dem Hintergrund der positiven Urteile von Hamburg und Berlin keinesfalls sicher. Eine fahrradfreundliche Stadt aber erstreitet man nicht vor Gericht, die schafft man nur mit langem Atem in Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung, auch wenn dieser Weg sicher steinig ist. Das Ziel jedenfalls ist klar: Wir wollen ein fahrradfreundliches Frankfurt.
In der nächsten Ausgabe mehr zu diesem Thema.

Viel Spaß beim Radeln im neuen Jahr wünschtFritz Biel

frankfurt aktuell 1/2002 (200111)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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