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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Ausgabe 1/2002   Januar/Februar

Tatort benutzungspflichtiger Radweg
Gefährliche Radwege, rechtswidrige Vorschriften und Selbstjustiz per Stoßstange – (k)ein Zusammenhang?
Persönliche Erfahrungen von Rainer Mai

Darüber muss ich aktuell verschärft nachdenken, nachdem ich neulich von einem "Gelben Engel" nach den Regeln der Prollkunst "gemaßregelt" wurde.

Das dreifaltige Grundproblem ...

Der Verordnungsgeber (Vater Staat) erfand 1934 die Radwegbenutzungspflicht – eine von wenigen historischen Regeln, die uns aus dieser denkwürdigen Epoche noch erhalten geblieben sind. Der Sinn dieser Vorschrift ist, die armen Radfahrer vor Unfallrisiken zu schützen. Und weil viele Radfahrer offenbar so dumm sind, diesen Schutz nicht zu akzeptieren und unvernünftigerweise auf der Fahrbahn, vulgo "Straße", fahren (besonders radikale Exemplare behaupten sogar, sie fühlten sich durch die schönen Radwege behindert oder gar gefährdet!), muss man sie zu ihrem Glück zwingen. Wo kämen wir da auch hin, wenn jeder sich so verhalten würde, wie er/sie es für richtig und sicher hält? Destruktive Unkenrufer hingegen behaupten, der Benutzungszwang sei nicht der Unfähigkeit der Radfahrer, Gefahren zu erkennen und richtig zu handeln, zu verdanken, sondern dem Wunsch der Autolobby, die Radfahrer von der Straße zu vertreiben, damit sie den Autos nicht im Weg seien. Die geschützten Radfahrer würden gar nicht geschützt, sondern bloß verdrängt, im Sinn von "Rad weg" – weg von der Fahrbahn, sie hätten selbst nur Nachteile dadurch. Radfahrer seien so schlau, selbst zu entscheiden, wo sie am besten und am sichersten fahren, deshalb sei die Benutzungspflicht ersatzlos abzuschaffen. Glücklicherweise werden diese abstrusen Forderungen bisher nur von den wenigen, bekanntlich unzurechnungsfähigen, Benutzern des falschen Verkehrsmittels Fahrrad erhoben, zum Beispiel von der Bundeshauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs.
Aber es kommt noch dicker: Falschdenkende dieser Sorte behaupten sogar, die Kommunen würden massenhaft gefährliche und unzureichende Radwege als benutzungspflichtig deklarieren, zwecks "Rad weg", und dabei rechtswidrig handeln. Unter bestimmten Umständen sei es Radfahrern sogar erlaubt, den schönen Radweg (oh Schreck!) nicht zu benutzen. Solche Meinungen werden allen Ernstes von irrelevanten Randgruppen wie Radfahrern, Verwaltungsgerichten, Verkehrsrechtsexperten und dergleichen geäußert!
Zum Glück gibt es noch das gesunde Rechtsempfinden des normalen (also autofahrenden) Volkes, das aufsässigen Radfahrern den Marsch bläst und sie notfalls mit klaren Argumenten – eine Tonne Auto gegen 80 Kilo Radfahrer hat bekanntlich immer recht, nicht nur moralisch – dahin schiebt, wo sie hingehören: auf die schönen, sicheren Radwege, die wir schließlich extra und nur für sie gebaut haben. Wer uneinsichtig ist, bekommt den Volkszorn zu spüren. Im Sinn des Staats, der Gemeinde und der armen, von solchen Asozialen behinderten Autofahrer. Die Gesetze und Rechtsvorschriften tun diese Notwehr nicht nur ausdrücklich erlauben, sie fordern wehrhafte Bürger sogar dazu auf.
Wehret den Anfängen. Die Kultur des Abendlands steht auf dem Spiel! Aktivität ist gefragt. Das folgende aktuelle Beispiel zeigt vorbildlich, wie der Staat, die Gemeinde und ein couragierter Autofahrer unser aller gesundes Rechtsempfinden mit vereinten Kräften durchsetzen können.

Tatort Nummer Eins.. .
ist ein benutzungspflichtiger Radweg der übelsten Sorte: Saalburgallee, Richtung Osten, zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee. Der Rad weg ist viel zu schmal: Theoretisch etwa 90 Zentimeter. Weil aber beidseitig Autos bündig bis an den Rad weg geparkt sind, links auf der Straße am Bordstein (legal), rechts auf dem Gehweg (illegal, aber systematisch geduldet, z.B. parkt dort ein Geschäft seinen Lastenanhänger, per Kette an eine Straßenlampe angeschlossen, seit 10 Jahren rund um die Uhr), bleibt zwischen den Außenspiegeln nur eine Restbreite von etwa 70 Zentimetern zum Durchfahren – von noch engeren Verhältnissen durch gelegentliche Auf-dem-Radweg-Parker nicht zu reden.
Breit genug? Meine Beobachtung: Trainierte Fahrkünstler mit schmalen Lenkern kommen da noch durch. Aber was ist, wenn auf einer Seite plötzlich eine Autotür aufgeht? Geht sie ganz auf, bleibt Breite 0 (in Worten: Null). Aber selbst wenn sie nicht normal, sondern vorsichtig geöffnet wird, um nur den Kopf rauszustrecken und zu schauen, ob der Rad weg frei ist, reicht der Platz nicht mehr aus: Pech gehabt, dann ist auch für ausgesprochene Fahrkünstler die Spießrutenfahrt zu Ende, der Aufprall reißt die Tür dann ganz auf.
"Aber das Risiko ist doch klein?" – Nein: Die Auswertung der großen ADFC-Fahrradumfrage des ADFC Frankfurt 1995 zeigte, dass der Crash in geöffnete Autotüren eine der häufigsten lokalen Unfallursachen ist. Aus meiner Praxis als Fahrrad-Sachverständiger weiß ich das auch, und kenne die Folgen: Totalschäden, weil Rahmen und Gabel gestaucht. Verletzungen sind die Regel, bisweilen schwere. Mindestens ein Unfall dieser Sorte endete auf dem Friedhof.
"Aber man kann solche Unfälle doch durch Vorsicht vermeiden?" – Auf der Straße kein Problem, wenn man nicht den Fehler macht, zu weit rechts zu fahren, im Aufklappbereich der Autotüren. Auf den meisten hiesigen schmalen Radwegen mit daneben de facto (ob legal oder illegal-geduldet, spielt sicherheitstechnisch keine Rolle) geparkten Autos ist das nicht möglich, weil neben dem notwendigen Sicherheitsabstand (Aufklappbereich, etwa 1 Meter) nicht genug Platz zum Durchfahren bleibt. Die Benutzer des Tatort-Radwegs in der Saalburgallee, ihre Lenker durch den engen Spalt zwischen den zwei Autoreihen quetschend, können sich überhaupt nicht schützen. Sie können nicht mal sehen, ob jemand im Auto sitzt, weil sie nur das Dach von oben sehen. Aber selbst wenn die Dächer aus Glas wären, könnten sie gar nicht – auf beiden Seiten gleichzeitig – darauf achten, weil sie konzentrationsmäßig bereits ohne aufgehende Autotüren überfordert sind (Steuerkunst in der hohlen Gasse, Fußgängern und fahrenden Autos ausweichend, siehe Fotos).

Ist der Tatort legal?
Das ist eine Frage für diejenigen Rechtsexperten, die sich in die teilweise wirren und widersprüchlichen Vorschriften und Urteile zum Thema "Radwege" eingearbeitet haben und sich mit den verzwickten Details auskennen. Nur sie können das, für gewöhnliche Autofahrer, Radfahrer und Polizisten ist diese Materie viel zu kompliziert. Aber auch diese wenigen Experten scheinen diese Kunst kaum zu beherrschen – jedenfalls vertreten sie gewöhnlich verschiedene, aber immerhin wohlbegründete Meinungen. Als Nicht-Jurist kann ich nur meine Laien-Interpretation wiedergeben, wie ich das bisher verstanden habe (Experten mögen mich ggf. korrigieren), und meine Laien-Meinung dazu: Der Tatort ist eine illegale Veranstaltung ...
Die Straßenverkehrsbehörde (StVB, in Frankfurt das Straßenverkehrsamt) ist für die Verkehrssicherheit vor Ort zuständig. Unter anderem entscheidet sie über die Zulässigkeit und (ggf.) Benutzungspflicht von Radwegen. Die sog. Verkehrssicherungspflicht verpflichtet die StVB, Gefahrenquellen zeitnah zu beseitigen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten natürlich. Beispielsweise sollte sie einen offenkundig gefährlichen Radweg nicht zulassen – und schon gar nicht als benutzungspflichtig deklarieren.
Die seit 1997 geltende StVO-Fassung schreibt erstmals Mindestanforderungen für benutzungspflichtige Radwege vor. In den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VWV) steht unter anderem, dass die "lichte Breite" (zwischen aufragenden festen Hindernissen) mindestens 1,50 Meter breit sein muss. Mindestens, wohlgemerkt. Diese Breite bezieht sich nicht auf irgendeinen beliebigen Ort, wo man ein blaues Schild hinstellen kann, sondern laut VWV auf "eine für den Radverkehr bestimmte Fläche." Der Ein- und Aussteigebereich direkt neben parkenden Autos kann nicht für den Radverkehr bestimmt sein, weil zum Radfahren nicht geeignet. Also braucht man Schutzzonen beidseitig des mindestens 1,50 Meter breiten Radwegs, die m.E. 1 Meter breit sein sollten (wer meint, das sei zu viel, kann ja mal an Autos nachmessen). Für die Anordnung der Benutzungspflicht in der Saalburgallee wäre also ein Lichtraum von 3,50 Meter erforderlich – mindestens. Das ist deutlich mehr als die vorhandenen 0,70 Meter!! Aber selbst wenn die StVB es für zulässig halten sollte, den Tür-Aufklappbereich als "Radverkehrsfläche" zu deklarieren (eine Einstellung, die ich für fahrlässig halte): Auch 1,50 Meter sind deutlich mehr als 0,70 Meter. Die Mathematik sagt: 0,80 Meter zu wenig.
In Hamburg und Berlin haben Betroffene gegen die Benutzungspflicht zu schmaler Radwege Widerspruch eingelegt, und nach Abweisung der Widersprüche (was zu erwarten war: nur wo Beton draufsteht, ist auch Beton drin) dagegen geklagt. In Hamburg sind weitere Widersprüche und Klagen anhängig.
Zwischenergebnisse: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
(http://bernd.sluka.de/Radfahren /Novelle/urteile/vg_berlin.html) und eines vom VG Hamburg
(www.hamburg.adfc.de). Die Gerichte hoben die Benutzungspflichten der streitgegenständlichen Radwege auf, und äußerten sich auch ansonsten recht vernünftig. Aus dem Berliner Urteil, sinngemäß: Die StVO lässt die Nichtbenutzung von Radwegen grundsätzlich zu, eine angeordnete Benutzungspflicht ist daher ein Straßenbenutzungsverbot, das "zwingende Umstände" voraussetzt. Und: die VWV sind "bundeseinheitlich bindend". Also (wie das Wort "Vorschriften" eigentlich schon sagt) für die StVBs verbindlich, auch in Berlin, Hamburg, Frankfurt und an den vielen Orten, wo sie bisher systematisch ignoriert und/oder missachtet wurden.
Erkenntnis daraus, für mich Otto-Normalverbraucher schwer verständlich: Dass Verwaltungsvorschriften Vorschriften für die Verwaltung sind und nicht irgendein geduldiges Stück Papier für die Altablage, begreift die Verwaltung erst, wenn das Verwaltungsgericht ebendas meint!! Die Verwaltungen in Hamburg und Berlin haben sich nun mit dieser radikal neuen Erkenntnis auseinanderzusetzen – zumindest in Hamburg offenbar mit dem Erfolg, dass die StVB mittlerweile im Sinn der Verwaltungsvorschriften zu arbeiten begonnen hat. In Frankfurt passierte meines Wissens bisher gar nichts: Kein Widerspruch, geschweige denn Klage. Wo kein Kläger, da kein Richter ...

Wieso hat der ADFC nichts dagegen unternommen?
Der hat sogar sehr viel unternommen: Die StVB wurde bereits 1995 auf das Problem angesprochen. Unser Vorschlag war, den unsäglichen Pseudo-Radweg aufzuheben, und statt dessen einen Radstreifen auf der Fahrbahn einzurichten. Die Fahrbahn-Parkreihe sei auf den Ex-Radweg zu verschieben, wodurch neben den zwei Fahrspuren eine Breite von 2,5 bis 3 Meter verfügbar wäre – locker ausreichend für einen Radstreifen plus Sicherheitsstreifen (Autotürbereich). Die Lösung hat also keine negative Auswirkung auf die heiligen Bedürfnisse des Autoverkehrs. Offiziell jedenfalls – inoffiziell schon, weil kein Platz mehr für die Gehweg-Parkreihe bliebe, und damit die schönen illegalen Parkplätze entfielen. Aber das darf natürlich kein Kriterium für Verwaltungsentscheidungen sein – ein Schelm, wer sowas denkt ...
1996 war das Problem dann ein Gegenstand der Verkehrsschau (VS, Ortsbesichtigung mit Vertretern der verkehrsrelevanten Behörden und der Polizei). Vor der VS teilte der ADFC der StVB das Problem und den besagten Lösungsvorschlag noch einmal mit – schriftlich, mit Foto vom "Tatort". Nach der VS hieß es in dem von der StVB gefertigten Protokoll: "Eine Aussage zur grundsätzlichen Veränderung vom Bordsteinradweg zum Fahrradstreifen ist erst nach der Verkehrszählung – Auswirkung der A661 – möglich." Interessant, die zuständige Behörde macht die Beseitigung einer von ihr verantworteten permanenten Radverkehrsgefährdung von irgendwelchen Staudaten abhängig – ein aus meiner Sicht merkwürdiges Verständnis der Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrsdaten lagen irgendwann vor, vor Ort geschah bis heute nichts.
1997 kam die StVO-Novelle mit den besagten Mindestanforderungen. Die Kommunen waren verpflichtet, ihre Radwege zu prüfen und entweder so zu ändern, dass sie die neuen Vorschriften erfüllen – oder die Benutzungspflicht aufzuheben. Und zwar bis 1.10.1998. Die Stadt Frankfurt hat die Prüfungsfrist um Jahre überschritten, den ADFC immer wieder "vertröstend". Zwischenergebnis der "Maßnahmen zum 1.10.98", gut drei Jahre danach: Rad weg in der Saalburgallee unverändert, und nach wie vor benutzungspflichtig.
Irgendwann (vermutlich 1999) sprach ich bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Leiter der StVB darauf an, dass die Benutzungspflicht dieses Radwegs nach VWV längst hätte aufgehoben werden müssen. Er notierte sich etwas. Folgen: Bis heute keine.
Seitdem habe ich das Anliegen nicht mehr verfolgt. Wer jahrelang ergebnislos gegen eine Mauer aus Ignoranz und Untätigkeit anrennt, wird irgendwann müde – ich jedenfalls. Zumal es nicht um einen speziellen Einzelfall geht, sondern auch um die vielen anderen gefährlichen und vorschriftswidrigen Frankfurter Radwege. Der Kampf um mehr Sicherheit und weniger Behinderung "von Amts wegen" mit den trägen, an ihren illegalen Rad-weg-en festhaltenden Behörden, in jedem Einzelfall erneut Selbstverständlichkeiten vorschlagen, fordern und über Jahre verfolgen, kostet viel Zeit und Kraft. Der ADFC Frankfurt wird diesen Kampf nie gewinnen. Für nennenswerte Fortschritte im Rad-weg-Dickicht bräuchte er mindestens fünf hauptamtliche Lobbyisten, die nur das tun.

Tatort Nummer Zwei ...
ist die Fahrbahn neben dem Pseudo-Radweg in der Saalburgallee. Dort fahre ich, den gefährlichen Radweg meidend, seit gut sieben Jahren. Etwa vierhundertmal pro Jahr, macht gut 2.800 Fahrten, wobei ich von schätzungsweise 20.000 Autos überholt wurde. Zwei Geradeaus-Spuren, rechts davon (zum legalen Parkstreifen hin) gibt es einen ansonsten ungenutzten, ca. 1 Meter breiten Streifen, den außer mir auch diverse andere Radfahrer regelmäßig nutzen. Kurz vor der Wittelsbacherallee geht der Parkstreifen samt Quasi-Radspur in eine Rechtsabbiegerspur über. Dort ordnen sich Geradeausfahrer wie ich halt rechtzeitig ein, auf die rechte Geradeaus-Spur. Klingt kompliziert, ist aber praktisch einfach, und auch bei Langsamfahrt reibungslos – die Autos, der am Anfang der Saalburgallee stark verschwenkten Straße folgend, fahren auf die Ampelkreuzung Wittelsbacherallee zu, dort ist fast immer "rot", und die Fahrspuren sind relativ breit. Konflikte mit Autofahrern? – Bisher weder an eigener Haut erlebt noch bei anderen Radfahrern beobachtet. Ich wurde nie angehupt, angemault, geschweige denn bedrängt. Wäre ich statt dessen auf dem gefährlichen Rad-weg gefahren, sähe die Statistik sicher anders aus – dann hätte ich diverse Unfälle zu vermelden (und mir wohl längst wieder ein Auto gekauft, um meine Haut zu retten). 20.000 mich auf der Fahrbahn akzeptierende Autofahrer können nicht irren, dachte ich – bis ich neulich Nummer 20.001 kennenlernte ...

Der gelbe "Engel" ...
ein Auto der ADAC-Straßenwacht, fuhr mit gedrosseltem Tempo links neben mir her. "Warum fahren Sie nicht auf dem schönen Radweg?" rief der Fahrer durchs offene Beifahrerfenster. Wie beantwortet man eine dermaßen uninformierte Frage, durch Zuruf während der Fahrt? Aber ich konnte gar nicht antworten, gerade vom Zahnarzt kommend, der mir einen Schneidezahn gezogen hatte. Und mir eingeschärft hatte, den Mund eine Stunde fest geschlossen zu halten, auf den Wattebausch in der Wunde beißend, um die Blutung zu stoppen. Der "Engel" erwartete aber eine Antwort, weiter hartnäckig neben mir herfahrend und mich ansehend. Dass er mich dabei belästigte und gefährdete, war dem Mann mit seiner hochwichtigen Frage offenbar wurscht. Es ist nicht ratsam, mit zur Seite gedrehtem und gesenktem Kopf radzufahren, um durchs rechte Fenster mit einem Autofahrer zu kommunizieren – während man eigentlich den Verkehr beobachten muss. Außerdem verhinderte das hartnäckig neben mir klebende Auto den Spurwechsel vor der Kreuzung, wo ich mich einordnen musste. Der Behinderer sollte mich endlich in Ruhe lassen, also drohte ich ihm, stumm wie ich war, mit dem Zeigefinger, in Zeichensprache "dududu, lass das". Das wirkte, allerdings nicht wie gewünscht.
Der gelbe Kombi mit dem Münchener Kennzeichen beschleunigte und zog dabei nach rechts, mich auf die dort beginnende Rechtsabbiegerspur abdrängend, und bremste mich dort aus. Eine filmreife Sheriff-Aktion, den Radfahrer gekonnt "aus dem Verkehr gezogen." Lustig fand ich das nicht, Autos sind verdammt gefährliche Waffen, wenn sie als solche gegen Menschen ohne Knautschzone eingesetzt werden. Wenn ich langsamer reagiert hätte, wäre ich vom Täter glatt umgemangelt worden – und der hätte sich dann vermutlich auf Unfall, Versehen pp. rausgeredet. So kenne ich das jedenfalls von diversen Fällen aus meiner Sachverständigenpraxis: die Opfer berichteten, dass sie nach verbaler Auseinandersetzung per Waffe Auto "vom Rad geholt" wurden, und die Täter sagten dann immer aus, das sei keine Absicht gewesen ... was die Opfer auch nicht beweisen konnten. Ein häufiger Auslöser solcher "unfall"ursächlichen Streitereien ist die Meinung der Angreifer, Radfahrer hätten auf der Fahrbahn nichts zu suchen, sondern nur auf Radwegen zu fahren.
Nun stand der gelbe "Engel" auf der Rechtsabbiegerspur, ich dahinter, nach dem Kugelschreiber tastend, "den zeig' ich an" – dumm gelaufen, ich hatte ihn ausnahmsweise nicht dabei. Also nix Kennzeichen notieren, keine Anzeige – Radfahrer sollten sich halt nie ohne Schreibzeug vor die Tür trauen. Der Angreifer stieg aus, offenkundig sehr erregt, wir brachten uns reflexartig in Sicherheit, während unsere Fahrzeuge im fließenden Verkehr stehenblieben. Auf dem Radweg stehend, hatten wir ein kurzes Gespräch, unter ungleichen Voraussetzungen. Ich zeigte auf meinen geschwollenen, zugepressten Mund, aus einem Mundwinkel mühsam ein paar Stichworte stammelnd: "Zahnoperation" und, auf den Radweg zeigend, dessen Erbärmlichkeit nun voll im Blickfeld des ADAC-Manns war: "zu schmal. gefährlich. rechtswidrig." Das kam in den Ohren des Sheriffs wohl an – aber begriffen hat er offenbar nichts davon, weil er gar nicht in der Lage war, zuzuhören. Er war ziemlich aufgeregt und redete sich monologisierend immer weiter in Rage. Für ihn gab es nur noch ein Thema: Dass ich ihm "den Finger gezeigt" hätte, und das schien der Weltuntergang schlechthin zu sein. Sein eskalierendes Gezeter endete mit der Ankündigung, dass er nun die Polizei holen werde. Der Angreifer verschwand in dem auf der Rechtsabbiegerspur der Saalburgallee geparkten ADAC-Auto und beschäftigte sich mit seinem Dienstfunkgerät.
Die Polizei braucht erfahrungsgemäß ziemlich lange, um in diese Ecke zu kommen ... wird sie überhaupt kommen? Müssen jedenfalls nicht, weil eigentlich nichts polizeirelevantes passiert war, kein Unfall, weder Personen- noch Sachschaden. Ich hatte keine Lust, mich an weiteren Spielchen des gelben Sheriffs zu beteiligen. Ich setzte die vom Provokateur unterbrochene Fahrt fort, entsprechend der ursprünglichen Tagesplanung: vom Zahnarzt direkt nach Hause, und den Rest des Tages wenig mehr machen als Eisbeutel auf den Mund legen, die Blutung stoppen und warten, dass der Schmerz nachlässt. Die medizinische Indikation eben – von Streitgesprächen mit Chaoten, mit dem Risiko, irgendwann doch so weit provoziert zu werden, dass ich die Klappe aufreiße, hätte mir mein Zahnarzt garantiert abgeraten. Meine "Flucht" war einfach, weil den noch telefonierenden Straßenwachtler überraschend, und es mittlerweile genügend feste Hindernisse zwischen Straßenwacht und Radfahrer gab. Der Angreifer steckte im Verkehr fest, eine weitere Attacke war technisch nicht mehr drin.
Rückblickend habe ich den Eindruck, dass der Sheriff und ich in verschiedenen Filmen saßen. Der Sheriff-Film spielt in Wildwest, der Mann mit dem Stern hat einen regelwidrig handelnden Radfahrer vom Pferd runter höflich angesprochen, aber der wollte partout nicht mit ihm plaudern, sondern drohte ihm gemeinerweise mit dem Finger. Also reagierte der Sheriff pflichtgemäß (siehe GG Art. 999, Absatz a, Rechte und Pflichten von Sheriffs, und Absatz b, licence to kill in traffic), stellte flugs diesen renitenten Aso, und bemühte sich um seine Verhaftung. Sure, he must go to jail ... Für solche Engagements in ihrer Dienstzeit werden Sheriffs schließlich bezahlt. – Mein Film, in der BRD gedreht: Der Straßenwachtfahrer hat mich durch seine Anquatschaktion abgelenkt, behindert und gefährdet. Dann zwang er mich mittels Dienstwagen zum Spurwechsel und Anhalten. Was meines Wissens in Deutschland strafbar ist (Nötigung). Der vom Sheriff provozierte Droh-Zeigefinger spielt in meinem Film eine untergeordnete Rolle. Der Sheriff wurde dadurch weder behindert, noch gefährdet oder zu irgendetwas gezwungen – was man von seinem Opfer nicht behaupten kann. Der Sheriff agierte aus freien Stücken, wie ihn sein Hafer stachelte – der von ihm bedrängte Outlaw nicht, dem blieb nur REagieren – angesichts der gebotenen Aggression eher defensiv und schadensbegrenzend.
Problemlösungen
Das Problem noch mal allgemein formuliert, abgesehen vom aktuellen Film, der wie gesagt kein Einzelfall ist: Die Kommune missbraucht die Benutzungspflicht, um Radfahrer auf hinderliche oder/und gefährliche "Rad"wege zu zwingen. Die so Gegängelten vermeiden diese vernünftigerweise, und kommen auf der Fahrbahn schneller und vor allem sicherer voran. Wenn, ja wenn sie nicht bisweilen von wildgewordenen Autofahrern belästigt und attackiert würden, welche die allgemein bekannte Benutzungspflicht als Aufforderung zur Selbstjustiz verstehen.
Mir fallen vier Lösungsvorschläge ein...

Lösung 1: Aufklärung
Man kläre das Volk über die komplizierten Basics auf: Radfahrer dürfen unbenutzbare Radwege nicht benutzen, aber auch abweichende Meinungen berechtigen niemanden dazu, sie zu behindern oder zu gefährden. Werden alle Tageszeitungen das drucken, auf der ersten Seite? – Wohl kaum. Und selbst wenn, würden es dann alle lesen und verstehen? – Auch kaum. Das Beispiel des ADAC-Straßenwachtfahrers, bei dem man überdurchschnittliches Wissen zum Thema Faustrecht im Straßenverkehr voraussetzen darf, aber der dies entweder nicht wusste oder ignorierte, zeigt, dass das nie funktionieren wird.

Lösung 2: Aussieben
Der Großteil der autofahrenden Bevölkerung benimmt sich harmlos – es geht um den gewaltbereiten Bodensatz von vermutlich nur 5 bis 10% der "Führerschein"inhaber. Viele davon könnte man durch obligatorische Psychotests (z.B. alle zwei Jahre, Menschen verändern sich) wohl aussieben. Vernünftig wäre das, aber ist das durchsetzbar, gegen den zu erwartenden massiven Widerstand der Autolobby, darunter der Arbeitgeber des hier erlebten Sheriffs? Meine Einschätzung: Nein, jedenfalls nicht in den nächsten zwei Jahrzehnten.

Lösung 3: Standards durchsetzen
Eigentlich würde es reichen, die lokalen StVBs dazu zu bringen, endlich ihre Hausaufgaben zu machen, die Vorschriften (Verkehrssicherungspflicht und VWV-StVO) nicht mehr zu ignorieren, sondern qualifiziert danach zu handeln. Klingt einfach, weil selbstverständlich, und das vom Verordnungsgeber (Papi Staat) sowieso erwartet wird. – Durchsetzbar? Nein, das zeigt schon das systematische Unterlaufen der VWV durch die meisten StVBs, in Frankfurt, Berlin, Hamburg oder sonstwo: Nachgeben nur im Einzelfall, nur wenn das Verwaltungsgericht sie dazu zwingt. Viele dieser Verantwortungsträger sind gegen ihre Pflichten immun, weil sie ihre Hauptaufgabe in Sachen Radverkehr darin sehen, diesen mit allen Mitteln (legal, illegal, schietegal) von der Straße fernzuhalten. Das ist zwar eher anarchisch als regelkonform, aber realomäßig Stand der Erkenntnis. Es ist ein offenes Buch, dass die 97er StVO-Novelle im Großen und Ganzen an dieser Diskrepanz gescheitert ist – nachhaltig. Also vergessen wir das.

Lösung 4: Benutzungspflicht aufheben …
... generell, ersatzlos, aus der StVO streichen. Entsprechend dem Stand der Verkehrsregeln vor 1934 dürfen Radfahrer wieder selbst entscheiden, ob sie auf der Fahrbahn oder irgendwelchen Radwegen fahren – ein vor der Nazi-Ära durchaus bewährtes Konzept, auch sicherheitstechnisch. Der generelle Wegfall der Benutzungspflicht ist einfach zu kommunizieren, Das begreift jeder, auch die mindestens 80% des Volks, welche die aktuellen komplizierten Regeln (z.B. für "andere" Radwege) nie kapieren werden.
Weil die StVO alle paar Jahre "upgedatet" wird und zur Zeit an der nächsten Fassung gestrickt wird, ist das auch mittelfristig machbar. Und wohl auch durchsetzbar, wenn der ADFC sich dafür einsetzt. Argumente gibt es genug, etwa die gescheiterte 97er Novelle: Die StVBs haben die Benutzungspflicht flächendeckend missbraucht, also nehme man ihnen dieses gefährliche Spielzeug. Die Nötigung durch Sheriffs auf der Fahrbahn, die ohne Benutzungszwang nicht stattfände, ist ein weiteres, m.E. wichtiges Argument.
Aber leider scheinen gewisse ADFC-Entscheider die Abschaffung der Benutzungspflicht für weniger dringend zu halten als der Großteil der aktiven Basis. Ich habe diesen detaillierten Beitrag nicht zuletzt für diese Leute geschrieben, um an sie zu appellieren: Es wird erst Frieden auf Radwegen und Fahrbahnen einkehren, wenn der Benutzungszwang ersatzlos abgeschafft ist. Setzt euch bitte dafür ein. Bis dahin brennen den Vielfahrern die Behinderungen und Gefährdungen durch diese Unsinnsvorschrift wirklich auf den Nägeln. Täglich.

Rainer Mai

frankfurt aktuell 1/2002 (200111)   © Copyright 1999 by ADFC Frankfurt am Main e.V.
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