Ausgabe 4/2001 Juli/August
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Punkte - Was steht denn nun drin?
Die Konkretisierung der ADFC-Vorschläge
Der Abschnitt zum Verkehr ist erstaunlich kurz. Erfreulich klar die Aussagen zum Radverkehr, auch wenn finanzielle und zeitliche Festlegungen im Gegensatz zu anderen verhandelten Bereichen bis auf eine Ausnahme vermieden wurden.
Seite 25/26: Thema Verkehr
1. Fortschreibung der Radverkehrskonzeption
Auf der Basis des 1992 beschlossenen "Gesamtstädtischen/Regionalen Netzes" wird für das gesamte Stadtgebiet eine Netzplanung auf Stadtteilebene erstellt. Das gesamtstädtische/ regionale Netz wird aktualisiert und um die neuen Stadtviertel ergänzt.
a. Umsetzung der Radverkehrskonzeption Frankfurt am Main
Bis Ende 2002 werden alle bereits beschlossenen Teilplanungen der Fahrradrouten umgesetzt. Parallel dazu werden die erforderlichen Ergänzungsplanungen zu den ersten sechs Fahrradrouten sowie die Planungen für die Fahrradrouten 7-12 vorangetrieben und zügig umgesetzt. Für die angestrebte Verstetigung und Beschleunigung des Planungs und Umsetzungsprozesses der Radverkehrsprojekte werden die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen.
b. "Offensive für das Fahrradfahren"
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Radverkehrsförderung. Zur Erarbeitung und Umsetzung einer professionellen Konzeption für eine Kampagne zur Förderung des Fahrradfahrens in Frankfurt werden die nötigen Entscheidungen auf den Weg gebracht.
3. Projekt "Urbane Innenstadt und Parkraumbewirtschaftung"
Zur Neugestaltung der Innenstadt wird ein Projekt "Urbane Innenstadt und Parkraumbewirtschaftung" umgesetzt, das die aufwertende Umgestaltung des Bereichs um die Hauptwache vorsieht und sie vom Verkehr befreit.
Parallel dazu wird ein umfangreiches Verkehrskonzept für die Innenstadt erarbeitet, das beinhaltet, dass der verloren gegangene Parkraum nur teilweise durch eine Tiefgarage unter dem Rathenauplatz ersetzt wird.
Anmerkung: Die Forderung des ADFC nach der Erarbeitung eines Konzepts für den Radverkehr in der Innenstadt vor der Sperrung der Hauptwache kann man mit einigem Wohlwollen hier hineinlesen, obwohl sicher niemand daran gedacht hat bei der Abfassung dieser Passage. Das zeigt nicht zuletzt die Formulierung, dass die Hauptwache vom Verkehr befreit werden müsse. Gilt das auch für Radfahrer und Fußgänger?
4. Radfahren gegen Einbahnstraßen
Grundsätzlich wird das Fahrradfahren gegen Einbahnstraßen zugelassen. Die Ausnahmen bestimmt der Gesetzgeber.
6. Stellplatzablöse
Verbesserte Verwendung der Stellplatzablösemittel zugunsten von Verkehrsprojekten
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