Ausgabe 2/2001 März /April |
Wieder ein Teilerfolg
Vom
Marbachweg war mehrfach die Rede in dieser Zeitschrift. So in Nr.
4/2000. Damals beklagte
Wegen der Falschparker gab es immer wieder Beschwerden. Eine Radfahrerin, die an falsch parkenden und die Radfahrer behindernden Fahrzeugen Hinweiszettel angebracht hatte, wurde sogar von dem Fahrer eines solchen PKW übel angegangen. In seiner Wut hat er schließlich den Zettel der Dame in den Ausschnitt gesteckt. Dies veranlasste uns, dem zuständigen Dezernenten zu schreiben und ihn auf diesen Missstand hinzuweisen. Besonders schwierig war (und ist) die Situation am Ende des Radweges im Marbachweg, vor der Einmündung der Scheidstraße. Groteskerweise führte dieses Schreiben mit den dokumentierenden Fotos zu einer Anzeige gegen den Briefautor von Seiten des Ordnungsamtes, obwohl dieser nun wahrlich nichts mit dem fotografierten Falschparker zu tun hatte. Inzwischen ist das Zuparken der Zu- und Abfahrten des Radweges durch aufgestellte Metallpfosten erschwert, vielleicht eine Folge unserer Initiative. Die alte Situation dokumentiert das linke Foto vom September 2000: Der Falschparker steht direkt auf dem Radwegende. Man ist als Radfahrer gezwungen, den Bordstein hinunter zu fahren oder mit der Fußgängerin in Kollision zu geraten, die auf dem verbleibenden Stück Gehweg entgegenkommt. Denn auf dem Gehweg steht ebenfalls ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug und behindert die Fußgänger. Das rechte Foto zeigt die Situation im Januar 2001. Die zwischen Radweg und Parkstreifen aufgestellten Pfosten verhindern das Zuparken des Radweges, aber nicht das Parken jenseits der Abfahrt. Jetzt müssen Radfahrer auf die Straße ausweichen und sind durch den Autoverkehr wiederum stark gefährdet. An dem fehlenden Schnee auf dem Gehweg ist außerdem deutlich zu sehen, dass auch hier regelmäßig geparkt wird. Die Ordnungsbehörde hat in einem Schreiben vom 9. November 2000 mitgeteilt, dass der Rad- und Gehweg im Marbachweg mehrfach durch Streifenwagenbesatzungen der Ordnungsbehörde überprüft wurde und dass dabei nur eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde. Dies widerspricht durchaus den Erfahrungen der Radwegbenutzer. Bei Mithilfe der Betroffenen kann aber Abhilfe geschaffen werden. Das Ordnungsamt teilt nämlich in eben diesem Schreiben auch mit, dass bei gravierenden Verkehrsbehinderungen die Funkzentrale der Ordnungsbehörde informiert werden kann. "Von dort wird dann möglichst umgehend eine im näheren Verkehrsbereich eingesetzte Fußstreife oder eine Streifenwagenbesatzung mit der Behebung der gemeldeten Verkehrsbehinderungen beauftragt. Unter den Telefonnummern 212-43322 und 212-43323 ist die Funkzentrale von Mo. — Fr. in der Zeit von 07.00 bis 21.30 Uhr erreichbar. An Samstagen ist die Funkzentrale in der Regel von 08.30 - 17.00 Uhr, bei Sonderveranstaltungen auch bis 22.00 Uhr besetzt." Ob das Zuparken von Radwegen für die zuständigen Beamten als gravierende Verkehrsbehinderung gilt, bleibt offen. Auf jeden Fall sollte man die Information des Ordnungsamtes ernst nehmen, sich die Telefonnummern notieren und bei ebensolchen Verstößen die Ordnungsbehörde benachrichtigen. In diesem Falle könnte sogar ein Handy von Nutzen sein. Fitz Bergerhoff
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frankfurt aktuell 1/2001
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