Ausgabe 2/2001 März /April |
Aufstellen von Wahlplakaten auf Radwegen Alle vier Jahre wieder — der ADFC Frankfurt hatte vor der Kommunalwahl 1997 den zuständigen Stadtrat Udo Corts angeschrieben und darauf hingewiesen, dass das Aufstellen von Wahlplakaten nicht zur Behinderung oder gar Gefährdung des Radverkehrs führen dürfe. Nach der StVO sind alle Radwege in der ganzen Breite von Hindernissen freizuhalten. Besonders problematisch sind die schweren, scharfkantigen Dreiecksständer aus verzinktem Stahlblech. Uns wurde damals zugesichert, dass das Straßenbauamt entsprechende Informationen in die Genehmigung der Sondernutzungen aufnehmen würde. Genutzt hat es offenbar nichts. Foto: (fb)
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frankfurt aktuell 1/2001 (200111) ©
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