Ausgabe 2/2000 Mar. / Apr. |
Für ein wirbelsäulenverträgliches Radfahren! Anregung des Ortsbeirates 3 an die Stadtverordnetenversammlung Der Magistrat wird gebeten, in folgender Weise tätig zu werden: 1. Generelle Abschaffung der seit neuestem verstärkt eingesetzten abgerundeten Randsteine bei Absenkungen von Fahrradüberwegen. Stattdessen grundsätzlich eine komplette hindernisfreie Absenkung in ausreichender Breite und Tiefe! Entsprechendes gilt auch für andere Überwege im Hinblick auf Rollstuhlfahrer/-innen und Personen mit Kinderwagen. 2. Nivellierung der Überfahrt über die Straßenbahngleise im Verlauf des südlichen Radweges des Alleenrings über die Rohrbachstraße (gegebenenfalls in Abstimmung mit der VGF). Begründung: Beide genannten Problempunkte sind geeignet, Radfahrern das Radfahren zu verleiden und obendrein gefährlich, da sie viel Aufmerksamkeit zur schonenden Bewältigung benötigen. Jörg Harraschain, Ortsvorsteher Kommentar von al: besser hätten wir vom ADFC es auch nicht formulieren können. Wer nur ein einziges Mal mit dem Rad über die Rohrbachstraße gefahren ist, muss am Willen oder an der Kompetenz der Behörden zweifeln, für Radler ihr Gehirnschmalz einzusetzen. Und dann gibt es eine weitere Anregung dieses Ortsbeirates an die Stadtverordnetenversammlung, und die lautet so: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 3 den seinen Ortsbezirk betreffenden Teil der Ergebnisliste zur Überprüfung der Radwege durch die Straßenverkehrsbehörde gemäß neuer StVO zukommen zu lassen, 2. diese Ergebnisse für alle Radwege, die entweder im Ortsbezirk 3 liegen oder direkt angrenzen, zu erläutern in Bezug auf vorgefundene Mängel und resultierende Maßnahmen und Verfügungen, 3. die vorgefundenen Mängel schnellstmöglich zu beseitigen beziehungsweise zu erläutern, wann diese wie beseitigt werden, 4. zu erläutern, ob alle anderen nicht genannten Radwege vollständig der neuen StVO entsprechen. Begründung: Nach der Überprüfung der Radwege durch die Straßenverkehrsbehörde wurde das Ergebnis bis heute den Ortsbeiräten nicht mitgeteilt. Dies sollte umgehend unter Erläuterung der vorgefundenen Mängel, der ergriffenen direkten Maßnahmen und der Vorstellungen zur Mängelbeseitigung erfolgen. Kommentar von al: Dem ist aus Sicht des ADFC nichts hinzuzufügen. Auch wir tappen noch immer im Dunkeln, wie sich die Straßenverkehrsbehörde die Umsetzung der StVO vorstellt. Könnte ja sein, dass Gesetze nur für Bürger, nicht aber für Behörden und Parteien gelten. Wie lautet doch die süffisante aber zutreffende Beschreibung des "Management by mushroom": keep them in the dark, poor shit over them, and when they raise their heads, cut them off. |
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