Ausgabe 2/2000 Mar. / Apr. |
Alltag im Straßenverkehr In einem aktuellen Rechtsstreit verurteilte das Amtsgericht Schöneberg einen Autofahrer zur Zahlung von 1.464,80 DM zzgl. 4 Prozent Zinsen (7 C 345/99). Dieser hatte einen Radfahrer in laufender Fahrt bei einer Geschwindigkeit von etwa 25 km/h vom Fahrrad geschubst. Der beklagte Autofahrer hat sich nach Auffassung des Amtsgerichts gegenüber dem klagenden Radfahrer einer Körperverletzung und einer Eigentumsbeschädigung schuldig gemacht. Dabei spielte es keine Rolle, ob er vorher vom Kläger provoziert worden ist. Auch wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre die aggressive Reaktion des Beklagten nicht gerechtfertigt. Nach Auffassung des Gerichts hat sich der Beklagte im Straßenverkehr ausgesprochen aggressiv verhalten, selbst wenn zu seinen Gunsten unterstellt wird, dass der Kläger - ohne eine Beschädigung anzurichten - gegen sein Fahrzeug getreten haben sollte. |
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