Ausgabe 6/1999 Nov. / Dez. |
Urteil zu Inline-Skatern
Die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe haben darauf hingewiesen, daß Inline-Skater grundsätzlich weder die Straße noch den Radweg benutzen dürfen. Fahren Skater auf dem Gehweg, müssen Autofahrer auf die "rollenden Fußgänger" allerdings genauso Rücksicht nehmen, wie auf "normale" Passanten, so das OLG-Urteil. Die Richter betonten, daß Inline-Skater auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihr Tempo notfalls auf Schrittgeschwindigkeit drosseln müssen. (Aktenzeichen 10 U 60/98) (aus Rad im Pott, Herbst 1999) |
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