Ausgabe 5/1999 Sep. / Okt. |
Blinklichter sind vorgeschrieben
Bericht über eine Klage gegen die Stadt Frankfurt Wer in Frankfurt öfter Fahrrad fährt, hat sicherlich bemerkt, daß einem dabei so manches Hindernis in den Weg gestellt wird. Manchmal sind es Poller, dann wieder Laternenmasten oder Autos, oder, wie in meinem Fall, eine Schranke. Wenn man dann auch noch mit fast 30 km/h dagegen fährt, hat das böse Folgen und macht einen ziemlich sauer — mich zumindest. Die Schranke, gegen die ich gefahren bin, stand nämlich am 12.08.98 am Südende der Emser Brücke. Die war bis vor kurzem wegen des Baus der S-Bahn Station Messe für Autos gesperrt, für Fahrradfahrer und Fußgänger jedoch freigegeben. Am Südende der Brücke, im Gallus, wurde die Fahrbahn links durch eine Leitplanke und rechts durch eine Schranke versperrt. Dazwischen gab es einen ca. 1,5m breiten Durchlaß. Vor der Vollsperrung für Autos hatte man einen Streifen für die Radfahrer angelegt. Der Fahrstreifen war, nachdem man die Brücke für Autos ganz gesperrt hatte, noch immer vorhanden. Folgte man diesem Streifen, landete man direkt in der Leitplanke. Ich fuhr jedoch rechts davon und landete in der Schranke. Wunderbar! Zumal die Schranke silbergrau, in keiner Weise gekennzeichnet und in der Nacht schlecht beleuchtet war. Ich fuhr dort im Dunkeln mit meiner Schwester entlang. Dabei beobachtete ich die Straße vor mir und erkannte die Schranke viel zu spät. Nachdem ich fast ungebremst dagegen gefahren war, schlug ich auf der anderen Seite mit dem Kopf auf, der ganz schön brummte. Glücklicher weise hatte ich einen Helm auf. Was ohne passiert wäre, möchte ich mir lieber nicht vorstellen. Im Krankenhaus stellte man eine Schädelprellung, Schulterprellung links, offene Wunden am Ellenbogen und beiden Knien und zahlreiche Blutergüsse an der Hüfte und beiden Beinen fest. Ich war einigermaßen verwirrt über den Vorfall und schwankte zwischen Wut über mich selber und auf die Verantwortlichen. Ich wandte mich an den ADFC, wo man mir riet, einen Beschwerdebrief an die Straßenverkehrsbehörde zu schreiben und mich von der Bundesgeschäftsstelle beraten zu lassen. Hier noch herzlichen Dank nach Bremen. Die Antwort kam nämlich prompt. Man hatte mein Schreiben an die Rechtsschutzversicherung weiter geleitet, die auch bald antwortete. Ich setzte mich also mit einem Anwalt in Verbindung. Die Versicherung übernahm meinen Fall, der nach einigem Hin und Her zwischen der Stadt Frankfurt und meinem Anwalt vor Gericht kam. Die Stadt hatte die Sache heruntergespielt und behauptet, ich hätte eben vorsichtiger fahren müssen. Die Richterin war anderer Meinung, vor allem nachdem sie Fotos von der ungesicherten und später gesicherten Schranke gesehen hat. Beim letzten Termin sagte dann ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde aus und zeigte uns schriftliche Anweisungen, denen zufolge die Schranke sogar mit Blinklichtern hätte gesichert werden müssen. Die Richterin verurteilte die Stadt Frankfurt am 19.08.99 zu 1.900 DM Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Traurige daran ist, daß ein Autofahrer mit vergleichbaren Verletzungen wahrscheinlich ein wenig mehr Schmerzensgeld erhalten hätte!
Trotz allem fordere ich alle auf, denen etwas
Ähnliches passiert (ist), oder die gefährliche Stellen kennen, Beschwerdebriefe an
Alexandra Schmehl |
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