Einlenken statt ausrasten
ADFC-Kampagne für mehr Rücksicht im Verkehr
Auch neun Monate nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) herrscht vielerorts
noch große Verwirrung darüber, wann ein Radweg benutzt werden muß und wann nicht. Der
Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) beobachtet, daß viele Radler nicht wissen, ob die
Radwegbenutzungspflicht für sie gilt oder nicht.
S
eit dem 1. Oktober 1998 müssen Radwege nur noch benutzt
werden, wenn sie mit dem blauen Radweg-Schild gekennzeichnet sind. Voraussetzung ist
dafür in der Regel eine Breite von zwei Metern - mindestens 1,50 Meter - und ein
ordnungsgemäßer baulicher Zustand.
Der ADFC kritisiert, daß manche Kommunen das Thema
bisher auf die lange Bank schieben. So seien die Möglichkeiten der neuen StVO erst
zögerlich oder noch gar nicht umgesetzt worden. ADFC-Bundesvorsitzender Wolfgang Große:
"Oft entstehen gefährliche Konfliktsituationen mit Autofahrern, die die veränderte
Rechtslage für Radler nicht kennen. Wenn ein Radler auf der Straße fährt, weil er dort
sicherer, komfortabler und schneller vorankommt, ist das für viele Autofahrer noch immer
überraschend." Die Umsetzung der neuen Regeln, so Große, müsse nicht nur in der
Verkehrsplanung, sondern auch in den Köpfen erfolgen. Nur so sei ein besseres Miteinander
im Straßenverkehr möglich.
Unter dem Motto "Einlenken statt ausrasten" startet der ADFC
jetzt seine jährliche Verkehrssicherheitskampagne. Mit witzigen Postkarten, die in vielen
Kneipen in ganz Deutschland erhältlich sind, weist der ADFC auf die Neuregelungen der
StVO hin. Die Postkarten können zusammen mit dem Info "Mehr Rechte für Radler"
auch über den ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen gegen Einsendung von 2,20 Mark in
Briefmarken (Kennwort: Infoset) bezogen werden. Der ADFC informiert außerdem im Internet
unter
www.adfc.de
über die neuen Bestimmungen.
ADFC Pressemitteilung mit freundlicher Unterstützung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
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