Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am
Main e.V.
Seit ein paar Tagen ein eingetragener Verein
S
chon auf der Jahreshauptversammlung '98 wurde als
Tischvorlage der Antrag eingebracht, den ADFC Kreisverband Frankfurt als Verein eintragen
zu lassen. Bis dato bildete der Landesverband Hessen e.V. rechtlich gesehen einen einzigen
Verein, der mit seinem gewachsenen Umsatzvolumen inzwischen alle steuerlichen Freigrenzen
überschritt. Bei sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Lage waren beim Landesverband
Hessen Zweifel aufgekommen, ob die bisherige Organisation des ADFC in Hessen noch
zeitgemäß sei. Was würde passieren, wenn ein Kreisverband aus dem Ruder liefe? Müßte
dann der Landesverband dafür geradestehen? Theoretisch waren äußerst delikate
Situationen denkbar, die manches Vorstandsmitglied des LV um seinen Schlaf brachte.
In einem eigens veranstalteten Seminar im Herbst letzten Jahres erhielten die angereisten
VertreterInnen der de facto autonom agierenden Kreisverbände einen Schnellkursus in
Sachen rechtlicher und steuerrechtlicher Grundlagen und den dringenden Rat, sich als e.V.
registrieren zu lassen. Motto: Ihr seid jetzt groß genug, in die Selbständigkeit
entlassen zu werden. Den Delegierten leuchtete das ein.
Der "e.V." bietet auch weitere Vorteile: Bestimmte Haftungsausschlüsse für
Vorstandsmitglieder (Haftung mit dem Vereinsvermögen, nicht mit Privatvermögen); die
Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit zu erhalten (verliehener Status des Finanzamts,
steuerabzugsfähige Spenden an den Kreisverband dadurch erleichtert); insgesamt mehr
Eigenständigkeit durch die eigene Rechtsfähigkeit als e.V. Ich hatte mich 1998 als
neues, frischgewähltes Vorstandsmitglied bereit erklärt, diesen formalen Akt zu
erledigen.
Es war ein langer mühseliger Weg durch die Instanzen, denn der Gesetzgeber hat ein paar
Hürden eingebaut. Doch nun alles schön der Reihe nach. Schon die Voraussetzungen
stimmten nicht. Es war eine Satzungsänderung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich.
Die wurde ordnungsgemäß in frankfurt aktuell rechtzeitig angekündigt (wichtig!) und auf
der letzten Mitgliederversammlung beschlossen. Damit nicht genug, hier fehlte noch eine
Unterschrift, dort eine Beglaubigung, ein Geburtsdatum, eine Anschrift, eine Nummer ...
Mein Eindruck: es ist erstaunlich, welche Kreativität Amtsträger entwickeln, um einer
Antragstellerin das Leben schwer zu machen. Doch nun ist es vollbracht.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Frankfurt am Main e.V. ist seit dem 10.6.1999 ein
eingetragener Verein und vom Finanzamt als vorläufig gemeinnützig anerkannt. Somit sind
wir - laut einer dürren, nicht einmal unterschriebenen Mitteilung des Vereinsregisters -
befugt, als eingetragener Verein zu fungieren. Und wir sind jetzt auch in der Lage,
eingehende Spenden einfacher zu handhaben.
Anne Wehr, (al)
|