Ausgabe 3/1999 Mai / Jun. |
Bewährungsstrafe
Beim Abbiegen verletzte Bus einen Radler tödlich Mit einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen fahrlässiger Tötung ahndete am Freitag das Amtsgericht Frankfurt die Unachtsamkeit eines Schulbus-Fahrers. Der 58jährige hatte im April vergangenen Jahres in der Hansaallee den Tod eines Radfahrers verschuldet. Wie die Beweisaufnahme ergab, war der Busfahrer auf der Hansaallee in Richtung Miquelallee unterwegs. Als er nach rechts in die Plieningerstraße einbog, erfaßte der Bus den Radfahrer. Der 39jährige wurde so schwer verletzt, daß er wenig später seinen Verletzungen erlag. Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Busfahrer den parallel zu ihm fahrenden Radfahrer bereits einige hundert Meter vor der Einmündung zwischen den geparkten Wagen wahrnehmen und dann beim Abbiegen entsprechend reagieren können. Daß ihm das möglich gewesen sei, sah der Amtsrichter durch Zeugenaussagen von zwei Autofahrern belegt, die zum Zeitpunkt der Tat vor beziehungsweise hinter dem Bus gefahren waren. Sie hatten erklärt, den 39jährigen erkannt zu haben. „Wenn Sie aber auf der Hansaallee tatsächlich keinen Überblick gehabt haben sollten", meinte der Richter zum Angeklagten gewandt, „dann hätten sie vor dem Abbiegen den Bus anhalten, aufstehen und sich umsehen müssen." Da ein Mensch zu Tode gekommen ist, verbiete sich hier eine Geldstrafe. Neben der Bewäh-rungsstrafe verfügte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot. Ferner muß der bislang nicht vorbestrafte Busfahrer 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. enk in FR vom 17.4.99 |
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