Ausgabe 3/1999 Mai / Jun. |
Codierung Hessen
Auch wenn ein ADFC-Sympathisant und regelmäßiger Leserbriefschreiber wieder laut seine Stimme erheben und auf die im Duden nicht vorhandene bzw. seines Erachtens irreführende Bezeichnung hinweisen wird: Wir machen weiter. Beim Hessentag in Baunatal wird das Landeskriminalamt das Thema Codierung ins breite Rampenlicht schieben. Die Voraussetzungen sind jetzt endlich geschaffen: In mühseliger Arbeit hat der Verfasser alle Straßencodes in Hessen, rund 120 tausend, aufbereitet und mit Hilfe des LKA in einer CD-ROM zusammengeführt. Endlich wird der Polizei ein hessenweites Verzeichnis zur Verfügung stehen und hoffentlich die Aufklärungsquoten bei Diebstählen deutlich nach oben treiben. Wie schon mehrfach ausgeführt, handelt es sich bei der Codierung nicht um ein ausschließlich für Fahrräder geeignetes System. Denn alle Wertgegenstände, angefangen vom wertvollen Perserteppich oder der Stereo-Anlage bis zur Baumaschine, können nach dem gleichen Prinzip als persönliches Eigentum gekennzeichnet („codiert") werden. Natürlich je nach Gegenstand mal mittels Fräsung oder Stanzung, mal per ultravioletter Farbe oder durch Einbrennen oder Einritzen. In vielen Fällen durch den Eigentümer selbst. Wer mehr über das System erfahren oder seinen individuellen Code wissen will, kann über den Infoladen gegen einen sehr kulanten Kostenbeitrag Auskunft erhalten. Konkret: DM 2.- Kostenersatz in Briefmarken + adressierter Rückumschlag, mit DM 2.20 frankiert. Viel billiger geht es nicht. (al) |
frankfurt aktuell 3/1999 (1999317) © Copyright 1999 by ADFC
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