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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt am Main

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Artikel dieser Ausgabe

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt

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Bad Vilbels Innenstadt nach der Renovierung

Eine kritische Betrachtung der Umgestaltung der Frankfurter Straße

Die Frankfurter Straße ist nach ihrer „Attraktivierung“ wieder für den Verkehr freigegeben; die Politprominenz hat dies entsprechend gefeiert. Doch was haben die Steuerzahlenden für ihr Geld bekommen?

Beginnen wir mit dem Aspekt der Radverkehrsinfrastruktur und -führung – konkret: mit dem benutzungspflichtigen Radweg zwischen der Einmündung der Wiesengasse und dem Biwer-Kreisel.

Punkt 1: Der Belag ist gut, die Breite ausreichend – auf den ersten Blick ganz schön. Doch wie gelangen Radelnde von der Wiesengasse kommend dorthin? Rechtwinkliges Abbiegen mit dem Fahrrad ohne ausreichenden Kurvenradius ist physikalisch nicht möglich. Weil die Benutzungspflicht erst ab dem 20 Meter nach Süden versetzten Verkehrszeichen gilt, machen Radelnde nichts falsch, wenn sie zunächst auf der Fahrbahn der Frankfurter Straße fahren, um anschließend an der mit dem Verkehrszeichen versehenen Stelle auf den Radweg zu wechseln. Ist das so gewollt?

Punkt 2: Wegen des Erhalts eines einzigen Parkplatzes ist der dem Radweg benachbarte Gehweg so verengt, dass deren Nutzer:innen im Bereich des Grillpalasts nur im Gänsemarsch laufen können (Abb. 1).

Punkt 3: Die Ritterstraße ist zwischen Frankfurter Straße und Bergstraße Einbahnstraße Richtung Norden und für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben. Doch wie gelangen Radelnde von dem Radweg auf der Frankfurter Straße dorthin? Hat man doch an der Stelle, an der das Abbiegen angebracht wäre, eine Fahrradabstellanlage installiert (zu den Anlehnbügeln weiter unten mehr).

Bleiben wir noch bei der Ritterstraße: Deren Fahrbahn ist so schmal, dass Fahrräder und Kraftfahrzeuge kaum aneinander vorbeikommen. Radfahrende haben in diesem Bereich Vorfahrt (§ 6 StVO). Allerdings wird ihnen diese selten eingeräumt. Warum werden die dem Verkehrsfluss hinderlichen sieben Parkplätze zulasten der Verkehrssicherheit erhalten? Radfahrende weichen auf andere Wege oder den Gehweg aus – ein Beispiel für Fehlverhalten, ausgelöst durch eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur. (Abb. 2 + 3)

Punkt 4: Am südlichen Ende der Radspur fragt man sich, wie es für den Rad- und den Fußverkehr weitergeht – der Radweg mündet übergangslos in den Gehweg. Die rote Markierung quer zur Fahrbahn suggeriert eine Weiterführung des Radverkehrs im Uhrzeigersinn um den Kreisel in Richtung Landgrabenstraße. Obwohl nicht StVO-konform, ist ein entsprechendes Verhalten – auch um der unsicheren Verkehrsführung in der Ritterstraße zu entgehen – regelmäßig zu beobachten. Wo bleibt eine regelkonforme Radverkehrsführung auf die Kreisel-Fahrbahn? (Abb. 4)

Punkt 5: Um Falschparken vorzubeugen, setzt man auf Poller. Der Effekt: Jetzt wird geparkt, wo de facto kein Platz ist. Zudem birgt ein Poller, bereits ab einer Geschwindigkeit von 5 km/h das Risiko tödlicher Verletzungen.

Beides spricht gegen Poller, doch ist die gebotene Verhinderung des Gehweg-Parkens anders nicht möglich? Wir meinen: Doch, sie ist es. Hierzu bieten sich Ladezonen für den Einzelhandel und Zustellfahrzeuge und eine konsequente Kontrolle des ruhenden Verkehrs an. (Abb. 5)

Punkt 6: Warum wurde eine so große Zahl von – unnötigen und teilweise auch im Weg stehenden – Pollern installiert? Wurden hier die verschiedenen Gewerke nicht miteinander abgestimmt?

Punkt 7: Gut, dass es nun auch in der Frankfurter Straße Fahrradabstellanlagen gibt. Doch warum wurden wieder die scharfkantigen Anlehnbügel verbaut (Abb. 6)? In Abschnitt 3.1.4 der Technischen Richtlinie 6102-09.11 heißt es: „Der Fahrradparker muss so konstruiert sein, dass Personen, die in ihn hineinfallen, keine Verletzungen durch unzureichend abgerundete Kanten oder Spitzen erleiden.“ Daneben sind in Abschnitt 3.2.3 der Richtlinie Kriterien aufgeführt, die dem Ziel dienen, Beschädigungen des Fahrrads bei gebrauchsgereichter Benutzung auszuschließen.

Erfüllen diese Anlehnbügel diese Anforderungen? Erfüllt ihre Anordnung die Anforderungen der Anlage 10, Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum? Erfüllen diese Anlagen die Voraussetzungen zur Förderung? Im Sinne einer attraktiven Innenstadt muss auf ausreichende Sicherheit geachtet werden, gerade wenn es um die schwächsten am Verkehr Teilnehmenden geht.

Ungeachtet der „Attraktivierung“ der Frankfurter Straße: Handlungsbedarf besteht auch jetzt noch immer!

Theo Sorg